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Ist es dem Verkäufer erlaubt, falsche Angaben beim Neupreis zu machen?

Eine grundsätzliche Frage: Dürfen Verkäufer den Neupreis falsch angeben in der Artikelbeschreibung?

Anlass meiner Frage: Ich sah das Angebot eines gebrauchten Koffersets, das ich selbst vor etwa 10 Jahren neu für knapp 150 Euro gekauft hatte, der Verkäufer behauptet in seiner Artikelbeschreibung, dass das Set neu 480 (!) Euro gekostet hätte. Ich halte das für eine Irreführung, milde ausgedrückt...

 

Sind solche sichtlich falschen Angaben in der Artikelbeschreibung eigentlich erlaubt?

 

Danke und einen guten Tag!

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@lilli90 schrieb:

Eine grundsätzliche Frage: Dürfen Verkäufer den Neupreis falsch angeben in der Artikelbeschreibung?

Anlass meiner Frage: Ich sah das Angebot eines gebrauchten Koffersets, das ich selbst vor etwa 10 Jahren neu für knapp 150 Euro gekauft hatte, der Verkäufer behauptet in seiner Artikelbeschreibung, dass das Set neu 480 (!) Euro gekostet hätte. Ich halte das für eine Irreführung, milde ausgedrückt...

 

Sind solche sichtlich falschen Angaben in der Artikelbeschreibung eigentlich erlaubt?

 

Danke und einen guten Tag!


@lilli90

 

Es gibt in Deutschland nun mal keine Einheitspreise.

 

Kannst Du beweisen, dass der Verkäufer für sein Kofferset damals nicht 480,- € bezahlt hat? Vielleicht war Dein Kofferset ja ein unglaubliches Schnäppchen - und der andere hat tatsächlich das Dreifache bezahlt. Wäre nicht mal ungewöhnlich. So lange Du nicht 100 % nachweisen kannst, dass der Verkäufer lügt, kannst Du gar nichts machen.

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