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Ist es dem Verkäufer erlaubt, falsche Angaben beim Neupreis zu machen?

Eine grundsätzliche Frage: Dürfen Verkäufer den Neupreis falsch angeben in der Artikelbeschreibung?

Anlass meiner Frage: Ich sah das Angebot eines gebrauchten Koffersets, das ich selbst vor etwa 10 Jahren neu für knapp 150 Euro gekauft hatte, der Verkäufer behauptet in seiner Artikelbeschreibung, dass das Set neu 480 (!) Euro gekostet hätte. Ich halte das für eine Irreführung, milde ausgedrückt...

 

Sind solche sichtlich falschen Angaben in der Artikelbeschreibung eigentlich erlaubt?

 

Danke und einen guten Tag!

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@lilli90 schrieb:

Eine grundsätzliche Frage: Dürfen Verkäufer den Neupreis falsch angeben in der Artikelbeschreibung?

Anlass meiner Frage: Ich sah das Angebot eines gebrauchten Koffersets, das ich selbst vor etwa 10 Jahren neu für knapp 150 Euro gekauft hatte, der Verkäufer behauptet in seiner Artikelbeschreibung, dass das Set neu 480 (!) Euro gekostet hätte. Ich halte das für eine Irreführung, milde ausgedrückt...

 

Sind solche sichtlich falschen Angaben in der Artikelbeschreibung eigentlich erlaubt?

 

Danke und einen guten Tag!


Servus @lilli90  

 

auch wenn ich Deine Frage für etwas an den Haaren herbeigezogen halte.

Wie willst Du bewerten,

was der VK wirklich bezahlt hat als Neupreis, oder evtl. der UVP.

Dazwischen gibt es oft himmelhohe Unterschiede.

 

Meist ist der UVP ein Mondpreis, gerne auch von GVK angewandt, um Schnäppchen

vorzugaukeln.

 

Außerdem:- WER soll das überprüfen ? Welche Rechtsverletzung siehst Du denn da ?

 

Mein Vorschlag:- wenn der gebrauchte Preis stimmt, kann ich kaufen, unabhängig davon

was da als NP geschrieben wird.

 

Es wäre schön,

wenn die Verkaufsproblematik auf ebay keine ANDEREN Probleme hätte.

 

 

 

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