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Ist es dem Verkäufer erlaubt, falsche Angaben beim Neupreis zu machen?

Eine grundsätzliche Frage: Dürfen Verkäufer den Neupreis falsch angeben in der Artikelbeschreibung?

Anlass meiner Frage: Ich sah das Angebot eines gebrauchten Koffersets, das ich selbst vor etwa 10 Jahren neu für knapp 150 Euro gekauft hatte, der Verkäufer behauptet in seiner Artikelbeschreibung, dass das Set neu 480 (!) Euro gekostet hätte. Ich halte das für eine Irreführung, milde ausgedrückt...

 

Sind solche sichtlich falschen Angaben in der Artikelbeschreibung eigentlich erlaubt?

 

Danke und einen guten Tag!

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@lilli90

 

Das ist im allgemeinen ein Problem (hatte erst kürzlich eine Sendung dazu angeschaut). Fazit: Letztendlich reguliert der Markt den Preis, weil die sog. "unverbindlichen Preisempfehlungen" oder "vom Hersteller empfohlener Verkaufspreis" eben genau das sind: unverbindlich bzw. empfohlen. Kaum ein GVK nimmt tatächlich diesen Preis. In der Sendung wurden beispielhaft Artikel aus dem etwas gehobeneren Markensegment benannt.

 

Es wird daher immer wichtiger, sich vorab gründlich über die aktuellen Verkaufspreise zu informieren.

 

Mir persönlich ist es "wurscht", was als "Neupreis" o.ä. erwähnt wird, ich richte mich generell nach den marktüblichen Preisen.

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