26-01-2020 12:59
Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
Solange bis du dem Käufer frist- und formgerecht mitgeteilt hast, dass der Kaufvertrag als nichtig gilt.