26-01-2020 12:59
Ein Käufer aus Berlin hat bei mir einen Schrank ersteigert, der hier in der Nähe von München steht und nur zur Selbstabholung angeboten wurde. (https://www.ebay.de/itm/143502361133?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649 )
Meine Handynummer habe ich ihm wegen Abholtermin-Absprache mal mitgeteilt. Da ich aber davon ausgehe, dass ich wohl nimals etwas von ihm hören werde, und mir das Teil absolut im Weg steht, schon mal vorab die Frage:
Wie lange muss ich den Schrank jetzt aufbewahren, bevor ich ihn entsorgen darf?
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel entsorgt werden.