15-03-2015 21:06
Hallo,
wir haben zur Zeit ein paar Probleme mit einem Käufer.
Der hat bei uns eine gebrauchte Stereoanlage gekauft. Diese hat er ordnungsgemäß
bezahlt und wir haben diese auch ordentlich verpackt verschickt.
Ein paar Tage nach Erhalt hat sich der Käufer bei uns gemeldet und geschrieben, dass
die Anlage nicht funktioniert.
Daraufhin haben wir ihm mitgeteilt, dass die Anlage vor Versand ordentlich funktionierte
und diese vielleicht beim Versand beschädigt wurde.
Der Käufer sagte, dass das gut sein kann. Woraufhin wir fragten ob er denn den Paketschaden
beim Erhalt des Pakets gleich angegeben hat, dieses verneinte er.
Wir haben dann versucht den Paketdienst mit ins Boot zu holen, was die aber abgelehnt haben,
da kein Schaden am Paket angezeigt wurde.
Nun haben wir als nächstes den Käufer gebten mal einen Preis für die Reparatur zu erfragen,
danach wollten wir überlegen was man tun kann, eventuell Beteiligung an den Reparaturkosten
oder Rücknahme oder gar nichts oder?
Plötzlich schrieb uns dann der Käufer das er das Gerät reparieren hatten lassen und wir doch die
Reparaturkosten übernehmen sollen. Was wir aber abgelehnt haben, da er uns die freie Ent-
scheidungsauswahl genommen hat, zu Mal waren die Reparaturkosten fast so hoch wie der Ver-
kaufswert.
Zwischenzeitlich hatte der Käufer auch einen Fall aufgemacht bei Ebay, dieser wurde aber von Ebay
wieder geschlossen, da der Zeitraum abgelaufen war.
Nun haben wir eine Email vom Käufer erhalten, dass er gerne unsere Adresse hätte und das wir dann
Post von seinem Anwalt bekämen (er hätte eine gute Rechtschutzversicherung hat er uns mitgeteilt).
Was ist Eure Meinung dazu?
MFG jubj2010