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Käufer erwirbt einen Artikel und bezahlt nicht

Käufer erwirbt einenArtikel, meldet sich zur persönlichen Abholung an, kommt nicht und bezahlt auch nicht online. Welche Möglichkeiten habe ich von meiner seite den Käufer in die Pflicht zu nehmen ?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo @8****2

 

Welche Möglichkeiten habe ich von meiner seite den Käufer in die Pflicht zu nehmen ?

 

Kurz: Meiner Meinung nach keine, die zielführend/erfolgsversprechend ist, wenn er nicht mehr abnehmen will.

 

Ich würde dem Käufer freundlich eine datierte Frist setzen und ihn bitten, dass er hierin einen Abholtermin mit mir vereinbaren möchte. Nach Frist würde ich einen nicht bezahlten Artikel melden http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html ,diesen nach 4 tagen schliessen und ihm eine nachricht mit Rücktritt vom Kaufvertrag senden ("hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, da Sie trotz Mahnfrist und auch innerhalb der Frist des einberufenen ebay Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben. ")

 

Fertig. Alles andere ist m.M. nach vergeudete Energie.

 

Viele Grüße!

Antworten (2)

Antworten (2)

melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)

http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter

und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )

Täten DAS  alle VK mit ihren Nichtzahlern,

gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,

weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 >Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,

sodass sie erst gar nicht mehr bieten können

und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.

Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .

 

WICHTIG:

Ausserdem mußt Du  zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,

denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.

Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,

kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.

Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,

mußt Du auch liefern (können) . . .

Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . . 
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du  bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . . 

 

Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste  zu setzen.

Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier  =>
melden

Einen nicht bezahlten Artikel melden..

und nach 4 Tagen den Fall schließen..

dann bekommst die Ebay-Prov wieder gutgeschrieben....

 

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