10-09-2018 11:35
Hallo,
ich habe einen Artikel verkauft. Da ich nach 4 Tagen nichts vom Käufer gehört habe, so hatte ich diesen angeschrieben. Als Antwort auf meine Nachricht hatte ich sinngemäß folgendes erhalte.
Bitte senden Sie mir Ihre Anschrift sowie private E-Mail an xxxxx@xxxxxxx.de zu.
Persönlich finde ich dieses Vorgehen als unseriös.
Was meint ihr dazu???
ramirez01-de schrieb:Hallo,
ich habe einen Artikel verkauft. Da ich nach 4 Tagen nichts vom Käufer gehört habe, so hatte ich diesen angeschrieben. Als Antwort auf meine Nachricht hatte ich sinngemäß folgendes erhalte.
Bitte senden Sie mir Ihre Anschrift sowie private E-Mail an xxxxx@xxxxxxx.de zu.
Persönlich finde ich dieses Vorgehen als unseriös.
Was meint ihr dazu???
@Anonymous
unabhängig davon, dass die Bezahlung eigentlich unmittelbar mit dem Kauf fällig wird, ich allerdings wiederum eine Mail an den Käufer bereites 4 Tage nach dem Verkauf für verfrüht halte:
selbstverständlich hat der Käufer ein Recht auf die korrekten Meldedaten von Dir, unseriös wäre es eher, wenn Du als Verkäufer eine Übermittlung der Daten verweigerst (zumindest der Adresse, die eMail-Adresse ist nicht zwingend notwendig)
im allgemeinen steht die Adresse, auf welche der Account angemeldet ist und welche immer die aktuelle Meldeadresse zu sein hat, auch in der Kaufbestätigung - sollte es sich um Sofortkäufe handeln, gibt's die aber ggf. erst nach Abschluss der Kaufabwicklung
ich persönlich schreibe jedenfalls meine Käufer schon von mir aus nach dem Verkauf an und teile in dieser Nachricht auch nochmal meine Adresse und auch die zum eBay-Account gehörende eMail-Adresse mit