21-12-2012 12:03
Hallo, ich habe privat eine teure Jacke verkauft. Sie war nur 2-3 Mal getragen und absolut neuwertig. Die Jacke ist für ca. Hälfte Neupreis ersteigert worden. Der Käufer hat schon direkt nach dem Kauf und der Bezahlung) gebeten ich solle ihm eine Tasche dazu packen, die bei diesem Jackenmodell gar nicht dazu gehört. Das konnten wir aber klären. Nun meldet der sich und sagt der Reißverschluß sei unten eingerissen und er will Rückabwicklung. Ich weiß ganz genau daß die Jacke heile war ! Und ich hab auch zwei Zeugen dafür. Der Käufer allerdings sagt er könne mir Bilder schicken. Das lässt also nur die Vermutung offen, daß die Jacke NACH dem Versand beschädigt wurde. Wenn ich auf die Rückabwicklung eingehe habe ich eine kaputte Jacke hier und das Geld bin ich los. Wie kann ich mich verhalten? Ach ja, der Käufer hat natürlich mit Paypal bezahlt ! Gruß Majana
Ebay hat entschieden daß der die Ware zurückschicken darf und ich das Geld zurück erstatten muß 😞
Habe grade noch eine halbe Stunde mit ebay telefoniert, aber die dürfen beim Käuferschutz keine Rücksicht nehmen auf dessen negativ abgegebenen Bewertungen oder meine Positiven .....toll 😞
Dann krieg ich jetzt wohl eine kaputte Jacke zurück ...frohe Weihnachten 😞