10-02-2020 17:29
Hallo,
ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige .
ist das rechtlich überhaupt möglich ?
vielen Dank für eine Antwort
Hy @Anonymous ,
sind die Schuhe in dem Zustand wie von dir beschrieben und hast du keine Fehler oder Mängel verschwiegen, dann brauchst du nichts zurück nehmen.
Strafanzeige ? Mein Gott, wegen was denn, weil er nicht zufrieden ist oder was.....lächerlich......der könnte mich mal gerne haben...