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Käufer ist mit dem gelieferten Artikel nicht zufrieden und droht mit Strafanzeige ? Wert 25 €

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige . 
ist das rechtlich überhaupt möglich ?

vielen Dank für eine Antwort

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Hy @Anonymous ,

 

sind die Schuhe in dem Zustand wie von dir beschrieben und hast du keine Fehler oder Mängel verschwiegen, dann brauchst du nichts zurück nehmen.

 

Strafanzeige ? Mein Gott, wegen was denn, weil er nicht zufrieden ist oder was.....lächerlich......der könnte mich mal gerne haben...

 

 

 

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