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Käufer ist mit dem gelieferten Artikel nicht zufrieden und droht mit Strafanzeige ? Wert 25 €

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige . 
ist das rechtlich überhaupt möglich ?

vielen Dank für eine Antwort

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

 

Hy @Anonymous ,

 

sind die Schuhe in dem Zustand wie von dir beschrieben und hast du keine Fehler oder Mängel verschwiegen, dann brauchst du nichts zurück nehmen.

 

Strafanzeige ? Mein Gott, wegen was denn, weil er nicht zufrieden ist oder was.....lächerlich......der könnte mich mal gerne haben...

 

 

 

Hallo,

wenn die Schlittschuhe wirklich nur einmal getragen wurden, wird auch der Zustand entsprechend noch sehr gut sein. Du brauchst den Artikel nicht zurück nehmen, weil es ein Privat-Verkauf war.

Eine angedrohte Strafanzeige wird der Käufer deswegen wohl nicht durchsetzen können, es ist wohl nur eine haltlose

"Schaumschlägerei" des Käufers.

Evtl. kannst Du dem Käufer noch schreiben, dass schon im Auktionstext stand : "Der Artikel wird nicht zurück genommen".

Und Ihm den Vorschlag machen : Er soll Sie selber weiter verkaufen, er hat so die Möglichkeit vielleicht einen noch höheren

Erlös zu erzielen. 

Antworten (2)

Antworten (2)


@Anonymous  schrieb:

Hallo,

ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige . 
ist das rechtlich überhaupt möglich ?

vielen Dank für eine Antwort


@Anonymous 

 

 
den realen Zustand kennst nur Du - eine Strafanzeige wird es eher nicht sein......
 
Wenn der Zustand nicht dem entspricht was Du in Deiner Artikelbeschreibung zugesagt hast könnte es eine Anzeige wg. arglistiger Täuschung geben
-
verbunden mit einer kostenpflichtigen Abmahnung:
 
was Du hier abziehst hat mit einem Privatverkauf nicht das geringste zu tun:
 
 
Schwarzhandel passt eher.....
 
Und Ja: es ist rechtlich möglich Dein Handelsvolumen/Status anzuzweifeln - das Ergebnis nennt sich Abmahnung
-
ergo: den Ball extrem flach halten!
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Anonymous 

 

Was passt den deinem Käufer nicht?

 

Eine Strafanzeige ist Blödsinn und leeres gewäsch.

 

Gruß

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