abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käufer ist mit dem gelieferten Artikel nicht zufrieden und droht mit Strafanzeige ? Wert 25 €

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige . 
ist das rechtlich überhaupt möglich ?

vielen Dank für eine Antwort

Gesamtes Thema betrachten

@Anonymous  schrieb:

Hallo,

ich habe gebr. Schlittschuhe verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden. Ich bin privater Verköufer und habe dieses auch im Artikel vermerkt, kein Umtausch und keine Rückgabe möglich, da Privatverkauf. Es geht um 25 €, jetzt droht er mir mit einer Strafanzeige . 
ist das rechtlich überhaupt möglich ?

vielen Dank für eine Antwort


@Anonymous 

 

 
den realen Zustand kennst nur Du - eine Strafanzeige wird es eher nicht sein......
 
Wenn der Zustand nicht dem entspricht was Du in Deiner Artikelbeschreibung zugesagt hast könnte es eine Anzeige wg. arglistiger Täuschung geben
-
verbunden mit einer kostenpflichtigen Abmahnung:
 
was Du hier abziehst hat mit einem Privatverkauf nicht das geringste zu tun:
 
 
Schwarzhandel passt eher.....
 
Und Ja: es ist rechtlich möglich Dein Handelsvolumen/Status anzuzweifeln - das Ergebnis nennt sich Abmahnung
-
ergo: den Ball extrem flach halten!
Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder