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Käufer möchte Ware zurücksenden und sein Geld zurück

Hallo, 

 

als allererstes, Ich bin neu hier und falls Ich irgendwelche Infos o.ä. vergesse, macht mich bitte darauf aufmerksam. 🙂

 

Ich habe vor ca. einem Monat mein Mainboard von meinem alten PC verkauft.

 

Link zum Angebot: https://www.ebay.de/itm/Asus-H87-Pro-Intel-H87-So-1150-Dual-Channel-DDR3-ATX-Retail-mit-I-O-Blende/1...

 

Jetzt, nach über einem Monat behauptet der Käufer, dass die Ware defekt sei, da sein Computer dauernd abstürtzt und angeblich schon alle anderen in frage kommenden Komponenten getestet hat und möchte den Artikel zurücksenden und sein Geld zurück überwiesen bekommen.

 

Ich kann aber zu 100% sagen, dass das Mainboard in meinem System ohne Probleme funktioniert hat und ein Freund kann dies auch bestätigen bzw. bezeugen, dazu kommt noch, dass Ich die Ware außerordentlich gut verpackt habe, um Transportschäden zu vermeiden.

Muss Ich das Mainboard jetzt zurück nehmen oder nicht, kann ja genau so gut sein, dass der K das Mainboard kaputt gemacht hat und jetzt versucht irgendwie an sein Geld zu kommen.

 

Ich bedanke mich schon einmal für eure Zeit bzw. für eure Antworten. 

 

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Hallo,

 

es ist recht merkwürdig, dass sich der Käufer erst nach einem Monat meldet.

In diesen einem Monat kann er ziemlich vieles mit dem Mainboard gemacht haben, zum Beispiel: falsche Montage / nicht fachgerechte Montage, falsche / fehlgeschlagene Updates, kein vernünftigen Umgang, Einstellungen geändert, u.s.w.

 

Ich persönlich würde das Mainboard nicht zurücknehmen und dir das ebenfalls abraten. 

Wahrscheinlich wird er mit einer Strafanzeige oder einem Anwalt drohen, jedoch kannst du sicherlich beweisen, dass es vorher ordnungsgemäß funktioniert hat.

Durch die Zahlungsmethode Überweisung, kann er das Geld nicht zurückerlangen und eBay kann da ebenfalls nichts machen.

 

Im schlimmsten Fall muss du mit einer negativen Bewertung rechnen, jedoch kannst du durch ein Ergänzungskommentar die Sachlage kurz erklären.

 

Schöne Grüße aus Duisburg,

Gustav120


schrieb:

Hallo, 

 

als allererstes, Ich bin neu hier und falls Ich irgendwelche Infos o.ä. vergesse, macht mich bitte darauf aufmerksam. 🙂

 

Ich habe vor ca. einem Monat mein Mainboard von meinem alten PC verkauft.

 

Link zum Angebot: https://www.ebay.de/itm/Asus-H87-Pro-Intel-H87-So-1150-Dual-Channel-DDR3-ATX-Retail-mit-I-O-Blende/1...

 

Jetzt, nach über einem Monat behauptet der Käufer, dass die Ware defekt sei, da sein Computer dauernd abstürtzt und angeblich schon alle anderen in frage kommenden Komponenten getestet hat und möchte den Artikel zurücksenden und sein Geld zurück überwiesen bekommen.

 

Ich kann aber zu 100% sagen, dass das Mainboard in meinem System ohne Probleme funktioniert hat und ein Freund kann dies auch bestätigen bzw. bezeugen, dazu kommt noch, dass Ich die Ware außerordentlich gut verpackt habe, um Transportschäden zu vermeiden.

Muss Ich das Mainboard jetzt zurück nehmen oder nicht, kann ja genau so gut sein, dass der K das Mainboard kaputt gemacht hat und jetzt versucht irgendwie an sein Geld zu kommen.

 

Ich bedanke mich schon einmal für eure Zeit bzw. für eure Antworten. 


@belde45

 

falls der Käufer via PP bezahlt haben sollte:

 

ruf` bitte bei PP an und klär` mit dem Sachbearbeiter ab ob PP bei einer entsprechenden Meldung des Käufers den "offiziellen" PP-Weg der Anforderung von entsprechenden Unterlagen (über den Zustand des Motherboards) gehen wird....

 

Die Bestätigung Deines Freundes interessiert PP nicht - da geht es um Fakten die durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden müssen:

 

PP hat die Formulierung "wer" eine Bestätigung über den Zustand des Artikels ausstellen kann/darf geändert

-

aktuell lautet diese wie folgt:

 

"PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

 

Es wird nicht mehr definiert welche Nachweise akzeptiert werden (früher: die Nachweise einer "fachundige Stelle")

-

der Käufer muss dann den Rückversand auf eigene Kosten durchführen

-

hast Du Dir die Seriennummer des Motherboards notiert?

 

Die Frage ob Du zurücknehmen "darfst" stellt sich in der Form wie der Käufer bezahlt hat.

 

Via PP: ist die Rückgabe extrem "einfach"....

 

via Banküberweisung: wenn Du Dir 125% sicher bist das das MB funktionsfähig war: die Rückgabe dezent ablehnen....  

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

 

(EDIT: Du bietest überhaupt kein PP an - damit haben sich o.g. Informationen erledigt!

Hallo @belde45

 

Da Du nur Überweisung anbietest, bist Du eigentlich auf der sicheren Seite. Dumm nur, dass Du den Gewährleistungsausschluß vergessen hast. Da ein privater Verkäufer nicht verpflichtet ist, eine Garantie anzubieten, hättest Du Dir deren Ausschluß sparen können.

 

Es gibt zwar Gerichtsentscheide, wo der Richter der Menung ist, dass bei einem privaten Verkäufer der Garantieausschluß mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung gleich zu setzen wäre. Aber andere Richter haben andere Meinungen.

 

Ich würde das Mainboard nicht mehr zurück nehmen. Wer weiß, wie versucht wurde, die Platine einzubauen, vielleicht hat Dein Käufer ja auch schon Bios-Update vermurkst oder ähnliches.

 

 

z4road
Zum Aufstieg bereit

Mit Überweisung gezahlt ?

 

Dann Anfrage freundlich aber bestimmt ablehnen, eine evtl kommende negative Bewertung so geschickt kommentieren, dass sie auf den Käufer zurückfällt.

Anonymous
Nicht anwendbar

Servus belde45

 

Wenn dein Käufer mit Paypal bezahlt hat musst du das Board zurücknehmen.

 

Bei Überweisung nicht.

 

Gruß

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