28-06-2016 07:52 - bearbeitet 05-07-2016 08:54
Hallo liebe Ebayer,
lohnt es sich überhaupt dem Geld hinterherzurennen ? Am Sonntag hatte ein Käufer eine Angelrolle (172226729876) bei mir gekauft (Sofortkauf) . Später bekam ich eine Nachricht er wolle beide Rollen abholen. Daraufhin meine Email dass er nur eine Rolle gekauft hat wie auch in der Artikelbeschreibung aufgeführt. Nun kommt die Antwort dass meine Bilder und Text irreführend sind und er von dem Kauf zurücktreten möchte (angebllich dachte er dass es für den Preis 2 Rollen gibt).
In meiner Beschreibung waren beide Rolle abgebildet / 2 Rollen zum Verkauf verfügbar und deren beiden Serienummern angegeben. Unter Hinweise : pro Sofortkauf erwerben sie eine Rolle.
Ein paar Tage zuvor wurde die erste Rolle verkauft und der Käufer hatte sich nicht beschwert und den Tex offensichtlich auch verstanden. Pikanterweise hatte mich der jetzige Käufer nach dem Kauf gefragt ob die Rolle auf Ebay Kleinanzeigen noch vorhanden ist (dort hatte ich eine gleiches Modell eingestellt mit anderer Serienummer), dort stand der gleiche Preis (+1 €) wie bei der jetzigen Auktion, also war es dem Käufer klar.
Ich habe den Käufer in einer Email darauf hingewiesen dass die Artikelbeschreibung verständlich ist, er bleibt stur und möchte weiterhin vom Kauf zurücktreten.
Lohnt es sich überhaupt deswegen ein Fass aufzumachen und "nur" einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels in 2 Tagen zu eröffnen ? Darüber lacht der Käufer doch nur ob verwarnt oder nicht ? Leider hat sich hier die Zahlungsmoral ganz schön zum negativen verändert.
Wäre über ein paar Tips dankbar,
Beste Grüße
Nachtrag 05.07.16
Hallo @fischkopp_hh
Es lohnt sich generell nicht, auf ebay Vorkassegeeschichten seinem Geld hinterherzulaufen. Das mal ganz aussen vor.
Zudem handelt es sich bei Deiner Auktion nach meiner Einschätzung um eine klare Irreführung des Bieters. Da möchte ich Dir natürlich keinen Vorsatz unterstellen. Aber Du hast Deine Auktion fehlerhaft und offensichtlich missverständlich eingestellt. Der Bieter wäre m.E. sogar berechtigt, den Kaufvertrag wegen "arglistiger Täuschung" anzufechten. Es geht einzig in einer Nebenbemerkung in der Fußnote hervor, dass nur 1 Rolle gekauft wird. Das genügt keinesfalls.
Mit einem einvernehmlichen Kaufabbruch und einer positiven Gestaltung der Kommunikation (=ein Entschuldigung) wärst Du gut beraten, denn auch nach einem Abbruch verliert der Bieter nicht sein Bewertungsrecht. Ich würde dem Bieter ggf. noch einen Preisnachlass anbieten. Vlt. werdet Ihr Euch ja doch noch einig...
Schöne Grüße!![]()
Es kommt nicht drauf an, was Du verständlich, sondern was Deine Bieter verständlich finden. Und das Ziel ist, dass es auch alle nicht irreführend verstehen. Vlt. war es für den Ersten schon vom Preis her selbsterklärend, weil er mehr Ahnung hat und die Fußzeile las. Das darfst Du jedoch bei anderen Bietern nicht voraussetzen, dass dem ebenso ist.
Nur 1 Rolle auf dem Foto. So wärs richtig gewesen .... und Du hättest Dir nebenbei den ganzen Akt gespart.
Ich habe gerade mit dem Kundendienst telefoniert, dieser sieht es ebenfalls wie ich da 2 Punkte erfüllt sind: Verfügbarkeit: 2 Rollen, 2 Seriennummern und bei dem Hinweis zur Verkaufsabwicklung dass es pro Sofortkauf 1 Rolle gibt. Normalerweise liest man sich den Text durch bevor ein Kauf getätigt wird.
Auszug: Ich BIETE im Auftrag meines Vaters 2 Rollen zum Verkauf an. In diesem Text ist nicht explizit aufgeführt dass der Käufer 2 Rollen pro Sofortkauf erhält/im Lieferumfang enthalten sind, sondern dass ich beide Rollen anbiete. Sonst wäre die Verfügbareit von 2 Rollen sinnfrei gewesen, dann hätte Sofortkauf gereicht ohne Verfügbarkeit mit dem Hinweis im Text : "Sie erwerben per Sofortkauf beide Rollen". Aber ganz klar, jeder hat eine andere Meinung 🙂 VG
P.S. Nur verwunderlich warum der Käufer mich nach der Auktion auf Ebay Kleinanzeigen anspricht ob die Rolle noch zu haben ist. Dort war ja praktisch der gleiche Preis. Spät. da hätte er ja fragen müssen ob der Preis dort korrekt ist.....