23-06-2019 16:56
Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
@salmazindustries schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Servus @salmazindustries
Auch wenn man schnell mal eine angenehme Antwort als Lösung markiert...
sie muss nicht richtig sein.
Du bist gewerblicher VK.
Damit haftest DU.
Ich würde es toll finden,
wenn man doch ein paar Grundkenntnisse haben müsste,
um einen Onlineshop zu eröffnen.
Aber mei... Hundehaltung ist in D schwieriger als einen Shop aufzumachen.
Du hast die Unterschrift gesehen?
Du hast Dich überzeugen können,
ob der Briefkasten geeignet ist,
eine Tasche ganz aufzunehmen?
Du weißt,
ob der Briefkasten einsehbar ist?
Sollte ein K eidesstattlich erklären,
dass er die Ware nicht erhalten hat,
wüsste ich spontan nicht,
warum er Dir zivilrechtlich NICHT das Fell über die Ohren ziehen sollte.
Einmal mehr,
wenn man dann noch solche Unterstellungen über einen Kunden hier verbreitet.
Der TE ist Vertragsnehmer von DHL,
er hat bei Fehlverhalten durch DHL einen Anspruch auf Erstattung.
Der K hat Anspruch auf die Ware oder auf Erstattung.
Zeitnah.
Er muss nicht - so die Tasche noch beim VK vorhanden ist - auf ewig lange Nachforschungen warten
oder sich um eine Abtretung vom VK kümmern.
Der VK MUSS BEWEISEN,
dass der Verbraucher oder eine ErsatzPERSON die Zustellung erhalten hat.
Nicht ein besc....heidener Briefkasten.
Der Meinung bin ich auch und es ist auch richtig so. Als gewerbl. Vk muss er jetzt einen Ersatzartikel senden, soviel zum Kundenservice.
Und sein beauftragtes Beförderungsunternehmen in die Haftung nehmen.
Und ich bin auch der Meinung, dass man schon Ahnung mit solchen Dingen haben muss wenn man sich selbst ständig macht!
und noch was: @salmazindustries
wie wir auf DHL Kommen..?...DU hast doch selbst im Angebot angegeben, daß das Teil als DHL-Paket verschickt wird......du kannst dann nicht einfach mal umdisponieren..
bist wirklich chaotisch.....
oh sorry.... @karalalz habe dein Post völlig übersehen...das kommt davon, wenn man zwischenzeitlich telefoniert...![]()
Dass mehr in D ansässige Verkäufer die China-Verkäufer nachmachen wollen, ist es mir eher weniger aber hier im Forum leider zu oft vorgekommen. Hier in Deutschland ist der Versandhandel vom Gesetzgeber klar geregelt.
Also liebe GVKs haltet Euch an die Regeln und Pflichten !
Es gibt genug Käufer die ihre Rechten kennen.
Hallo @dmary56 und DANKE für die Links und Aufklärung zu LUP, genau das wars letztes Jahr was meine Zustellerin gemeint hat. Hatte selber damals nachgelesen aber zwischenzeitlich vergessen wo es versteckt war.
Nachtrag: sorry die Aktualliesierungsfunktion in HF ist grausam.Habe auch erst nach dem Senden die neue Beiträge lesen dürfen.
@salmazindustries
Die einzige Rettung wäre, dass der Empfänger einen Paketkasten hat (den es auch, aber nicht nur von der DHL gibt) und somit quasi über einen "Ablagevertrag" die "Zustellung an Briefkasten" der persönlichen Auslieferung wohl gleichstünde?
Mal die Adresse gegoogelt, ob da so ein Kasten evtl. auf dem Grundstück zu erkennen wäre?
Ansonsten bist Du gemäß der hier veröffentlichten Texte wohl schon zu Ersatzlieferung verpflichtet, wenngleich Du natürlich einen Schaden ggü. dem Frachtführer geltend machen kannst.
Aus dem Jura-Basic-Link:
"Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat also der Unternehmer den Beförderer beauftragt, dann ist § 447 BGB@ nicht anwendbar. Hat der Unternehmer den Beförderer beauftragt, dann geht erst mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Es kommt § 446 BGB@ zur Anwendung.
Das hat zur Folge, dass beim Transport das Preisrisiko nicht mit der Übergabe der Sache an die Transportperson auf den Käufer übergeht (so bei Anwendung von § 447 BGB@), sondern erst mit der Übergabe an den Käufer (vgl. § 446 BGB@). Der Unternehmer trägt das Transportrisiko. Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist dies der Regelfall, da der Unternehmer regelmäßig das Transportpersonal beauftragt.
Beispiel: Geht bei einem Verbrauchsgüterkauf die Sache auf dem Transport unter und hat der Verkäufer den Beförderer beauftragt, dann muss der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlen. Der Verkäufer trägt das Preisrisiko."
Und hier mal ein Fall aus 2004, zumindest von den Entscheidungsgründen der Klageabweisung her ähnlich:
https://research.wolterskluwer-online.de/document/81d848fe-70f3-43e1-b121-6327029bd615
Ab Randnummer 24 zu beachten !
PayPal hat letztes Jahr mit Ama gekuschelt, es ist aber nicht daraus geworden......
Bei Ama kann man nicht mit PP bezahlen.
https://praxistipps.focus.de/amazon-per-paypal-bezahlen-funktioniert-das_101705