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Käufer meint Paket sei nicht angekommen trotz Sendungsverfolgung

Guten Tag,

 

ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.

Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.

 

Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?

 

Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?

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@salmazindustries  schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.

Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.

 

Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?

 

Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?


Servus @salmazindustries 

 

Auch wenn man schnell mal eine angenehme Antwort als Lösung markiert...

sie muss nicht richtig sein.
Du bist gewerblicher VK.

Damit haftest DU.

Ich würde es toll finden,

wenn man doch ein paar Grundkenntnisse haben müsste,

um einen Onlineshop zu eröffnen.

 

Aber mei... Hundehaltung ist in D schwieriger als einen Shop aufzumachen.

 

Du hast die Unterschrift gesehen?

Du hast Dich überzeugen können,

ob der Briefkasten geeignet ist,

eine Tasche ganz aufzunehmen?

Du weißt,

ob der Briefkasten einsehbar ist?

 

Sollte ein K eidesstattlich erklären,

dass er die Ware nicht erhalten hat,

wüsste ich spontan nicht,

warum er Dir zivilrechtlich NICHT das Fell über die Ohren ziehen sollte.


Einmal mehr,

wenn man dann noch solche Unterstellungen über einen Kunden hier verbreitet.

 

 

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