23-06-2019 16:56
Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Hallo @salmazindustries
Du haftest da für nichts.
Und das Geld kann der Käufer auch nicht zurückholen.
Trotzdem kannst du dich mal an DHL wenden.
Da wird zwar nichts dabei rauskommen
aber du zeigst deinen guten Willen.
Gruß
Vorsicht, diese Zustellung ist auch kein Einzelfall und von DHL würde ich mich als Kunde auf keinen Fall so abspeisen lassen, wo sind wir denn? Immerhin hast du hierfür bezahlt!
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@salmazindustries schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Hallo @salmazindustries !
Hier habe ich eine Seite gefunden, die vielleicht hilfreich ist und zeigt,
was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
https://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php
MfG
iHallo @*sweet-melody*
Ich weiß, das Forum mit der Kommentarfunktion ist mehr als unübersichtlich...musste ich selber letzte Woche feststellen...
deshalb nur mein Hinweis: so weit waren wir gestern auch schon![]()
Moin @salmazindustries
"Zustellung Briefkasten" scheint eine ganz neue Methode bei den DHL/Postzustellern zu sein.
Hat sich unser neuer Zusteller auch letztens erlaubt, mit fünf Paketen gleichzeitig.
Am nächsten Tag wurde er von der versammelten Hausgemeinschaft erwartet, den Empfänger "Briefkasten" haben wir ihm abgewöhnt.
@salmazindustries schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Hallo @salmazindustries
für gewöhnlich wird ein Paket an einen menschlichen Empfänger überreicht, dieser muss unterschreiben und den Empfang gegenzeichnen.
Die Unart eines Zustellers das Ding in den Briefkasten zu propfen und als Empfänger Briefkasten anzugeben ist ja wohl der Hammer.
Es sei denn es gibt eine Absprache dahingehend zwischen Zusteller und Empfänger.
Dann müsste aber der Zusteller gegenzeichnen, ich würde mich an deiner Stelle an DHL wenden und eine Schadensanzeige aufgeben. Gleiches könnte dein Käufer tun, es wird ja heraus zu finden sein, welcher Zusteller an dem Tag diese Tour gefahren ist.
Nabend Zusammen,
diese Art der Zustellung gibt es, UPS macht es auch, GLS macht es schon länger.......alles was in einem Briefkasten passt wird bei Bedarf auch mit Gewalt eingedrückt.......es bedarf dadurch keine Unterschrift.
DHL Pakete die ein Briefformat haben, können und dürfen auch von der DP zugestellt werden, wenn es in den Briefkasten reingeht ohne Unterschrift. Habe mit unserer netten Briefzustellerin ein Schwätzchen gehalten.
Mein GöGa bestellt viele elektronische Bausätze als Paket, oft werden diese in einem Grossbrief, Lupo oder Maxi-Brief gesendet, oft ungenügend geschützt und dadurch unbrauchbar. Der eine Versandhandel wo er als kauft hat inzwischen auf grosse Umverpackung umgestellt, also ein Chip kommt in einem ca. 30x50x15 cm Karton. Ich freue mich immer über Verpackungsmaterial.
guten Abend @excludio
DHL macht das auch.... seit 2014...
siehe auch Seite 73 LUP
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-01...
dazu noch ein kritischer Artikel von www.paketda.de.....
https://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php#ohne-unterschrift-eingeworfen
Servus @dmary56
Sollte dann aber auch in den AGB zu finden sein.
Die sind verbindlich.
Man denke an das Urteil zum Aushang von AGB.
Nicht "transparentes" Zeug wird schnell mal unwirksam.
Der Kunde muss ja über die Bedingungen informiert werden,
nicht allein ein MA am Schalter.
Mit Broschüren kann man auch wackelnde Tische "reparieren".
Die Tasche kann aber bei einem "normalen" Briefkasten (DIN) und in einem Lupo nicht passen.
Ich erlebte es am WE,
dass der Zusteller mir so eine Amazonverpackung aus Pappe
mit einer Ecke in den Briefkasten gewürgt hat.
Sieben Achtel guckten raus.
Das GEHT GAR NICHT.
Auch dickere Umschläge werden regelmäßig in den Briefkasten gewürgt,
so dass reichlich herausschaut.
Der unterschreibt auch brav... Habe ihm das schon mehrfach höflich mitgeteilt,
dass das nicht in Ordnung ist.
Wer nicht will,
bekommt halt Zoff.
Dieser Gewerbetreibende hier haut mich mit seinem gesamten Auftritt vom Hocker.
Aber der hat ja seine ihm genehme Antwort bekommen
und wird so weitermachen wie bisher...
Bis zur Abmahnung.
@excludio ich finde das ganze auch nicht transparent für den Kunden....aber mich fragt ja keiner![]()
mit der Briefkastenzustellung habe ich als Kunde allerdings nie Probleme gehabt...ich habe aber auch einen Topzusteller!
@excludio
@dmary56
Von mir noch kurz ergänzt:
Meines Wissens nach wurde dieser Passus in Zusammenhang mit der Einführung der DHL-Paketkästen hinzugefügt.
Jedenfalls lauten alle Zustellungen in meine Richtung bei meiner Abwesenheit "Zugestellt an: Briefkasten", weil ich eben so ein Dingen in XXL habe.
Wobei ich mich immer noch frage, wie denn ein gewöhnlicher Hausbriefkasten ein normalmaßiges Paket aufnehmen kann? Untermaßig minimum 15x11x1 wird wohl passen.
Davon mal abgesehen ist für PayPal als erforderlicher Zustellnachweis folgendes festgelegt:
"Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)
enthalten."
Beides findet sich in der detaillierten Sendungsverfolgung der DHL:
Weiß man, ob der Empfänger nicht z.B. einen eigenen Paketkasten hat, der in dessen Abwesenheit in Form eines Ablagevertrages die "Zustellung an: Briefkasten" ausdrücklich erlaubt?
Wie sieht es denn unter diesem Aspekt mit der rechtlichen Seite aus?
Ich persönlich glaube nicht so recht daran, dass die Zusteller pauschal ein Paket ohne besonderen Ablagevertrag in einen Briefkasten einwerfen dürfen.
Oder andersherum gefragt:
Wenn die DHL nun einfach ohne persönliche Übergabe Pakete zustellt,
verbietet es sich doch anhand von excludios ausgeführten Begrifflichkeiten, die DHL noch zum Versenden von gewerblichen Paketen zu nutzen?
"Wobei ich mich immer noch frage, wie denn ein gewöhnlicher Hausbriefkasten ein normalmaßiges Paket aufnehmen kann? Untermaßig minimum 15x11x1 wird wohl passen."
Hallo @jehtdirnixan
Ich bekomme z.B. viel Bastelmaterial in Lupoumschlägen zugeschickt...oder in genormten Versandkartons im Großbriefformat...passt doch locker in einen Din-Briefkasten rein..ich hatte sogar schon Sendungen mit Maxibriefdicke im B5- Format....man muß immer dran denken, daß "Paket" eine Versandform ist und nicht riesengroß sein muss...
Ein an mich adressiertes Hermes Paket hatte ich lt. Sendungsverfolgung auch persönlich
angenommen...
War aber nachweislich arbeiten.
Gefunden hatte ich das Paket in der blauen Tonne, die direkt beim Briefkasten steht.
War auch nett.....
@salmazindustries schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Servus @salmazindustries
Auch wenn man schnell mal eine angenehme Antwort als Lösung markiert...
sie muss nicht richtig sein.
Du bist gewerblicher VK.
Damit haftest DU.
Ich würde es toll finden,
wenn man doch ein paar Grundkenntnisse haben müsste,
um einen Onlineshop zu eröffnen.
Aber mei... Hundehaltung ist in D schwieriger als einen Shop aufzumachen.
Du hast die Unterschrift gesehen?
Du hast Dich überzeugen können,
ob der Briefkasten geeignet ist,
eine Tasche ganz aufzunehmen?
Du weißt,
ob der Briefkasten einsehbar ist?
Sollte ein K eidesstattlich erklären,
dass er die Ware nicht erhalten hat,
wüsste ich spontan nicht,
warum er Dir zivilrechtlich NICHT das Fell über die Ohren ziehen sollte.
Einmal mehr,
wenn man dann noch solche Unterstellungen über einen Kunden hier verbreitet.
Der TE ist Vertragsnehmer von DHL,
er hat bei Fehlverhalten durch DHL einen Anspruch auf Erstattung.
Der K hat Anspruch auf die Ware oder auf Erstattung.
Zeitnah.
Er muss nicht - so die Tasche noch beim VK vorhanden ist - auf ewig lange Nachforschungen warten
oder sich um eine Abtretung vom VK kümmern.
Der VK MUSS BEWEISEN,
dass der Verbraucher oder eine ErsatzPERSON die Zustellung erhalten hat.
Nicht ein besc....heidener Briefkasten.
Der Meinung bin ich auch und es ist auch richtig so. Als gewerbl. Vk muss er jetzt einen Ersatzartikel senden, soviel zum Kundenservice.
Und sein beauftragtes Beförderungsunternehmen in die Haftung nehmen.
Und ich bin auch der Meinung, dass man schon Ahnung mit solchen Dingen haben muss wenn man sich selbst ständig macht!
und noch was: @salmazindustries
wie wir auf DHL Kommen..?...DU hast doch selbst im Angebot angegeben, daß das Teil als DHL-Paket verschickt wird......du kannst dann nicht einfach mal umdisponieren..
bist wirklich chaotisch.....
oh sorry.... @karalalz habe dein Post völlig übersehen...das kommt davon, wenn man zwischenzeitlich telefoniert...![]()
Dass mehr in D ansässige Verkäufer die China-Verkäufer nachmachen wollen, ist es mir eher weniger aber hier im Forum leider zu oft vorgekommen. Hier in Deutschland ist der Versandhandel vom Gesetzgeber klar geregelt.
Also liebe GVKs haltet Euch an die Regeln und Pflichten !
Es gibt genug Käufer die ihre Rechten kennen.
Hallo @dmary56 und DANKE für die Links und Aufklärung zu LUP, genau das wars letztes Jahr was meine Zustellerin gemeint hat. Hatte selber damals nachgelesen aber zwischenzeitlich vergessen wo es versteckt war.
Nachtrag: sorry die Aktualliesierungsfunktion in HF ist grausam.Habe auch erst nach dem Senden die neue Beiträge lesen dürfen.
@salmazindustries
Die einzige Rettung wäre, dass der Empfänger einen Paketkasten hat (den es auch, aber nicht nur von der DHL gibt) und somit quasi über einen "Ablagevertrag" die "Zustellung an Briefkasten" der persönlichen Auslieferung wohl gleichstünde?
Mal die Adresse gegoogelt, ob da so ein Kasten evtl. auf dem Grundstück zu erkennen wäre?
Ansonsten bist Du gemäß der hier veröffentlichten Texte wohl schon zu Ersatzlieferung verpflichtet, wenngleich Du natürlich einen Schaden ggü. dem Frachtführer geltend machen kannst.
Aus dem Jura-Basic-Link:
"Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat also der Unternehmer den Beförderer beauftragt, dann ist § 447 BGB@ nicht anwendbar. Hat der Unternehmer den Beförderer beauftragt, dann geht erst mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Es kommt § 446 BGB@ zur Anwendung.
Das hat zur Folge, dass beim Transport das Preisrisiko nicht mit der Übergabe der Sache an die Transportperson auf den Käufer übergeht (so bei Anwendung von § 447 BGB@), sondern erst mit der Übergabe an den Käufer (vgl. § 446 BGB@). Der Unternehmer trägt das Transportrisiko. Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist dies der Regelfall, da der Unternehmer regelmäßig das Transportpersonal beauftragt.
Beispiel: Geht bei einem Verbrauchsgüterkauf die Sache auf dem Transport unter und hat der Verkäufer den Beförderer beauftragt, dann muss der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlen. Der Verkäufer trägt das Preisrisiko."
Und hier mal ein Fall aus 2004, zumindest von den Entscheidungsgründen der Klageabweisung her ähnlich:
https://research.wolterskluwer-online.de/document/81d848fe-70f3-43e1-b121-6327029bd615
Ab Randnummer 24 zu beachten !
PayPal hat letztes Jahr mit Ama gekuschelt, es ist aber nicht daraus geworden......
Bei Ama kann man nicht mit PP bezahlen.
https://praxistipps.focus.de/amazon-per-paypal-bezahlen-funktioniert-das_101705