Käufer mit seltsamer Bitte

Hallo zusammen. Habe am Sonntag Abend erfolgreich mein gebrauchtes Huawei Ascend Y300 versteigert. Habe auch dazu geschrieben dass es Macken hat da es mir einmal runtergefallen ist. Aber auch dass es natürlich noch einwandfrei funktioniert.

 

Nun hat sich der Käufer plötzlich mit dieser Email hier gemeldet:

 

"da ihnen das ascend y300 heruntergefallen ist, möchte ich vor kaufabschluß , eine schriftliche Bestätigung von ihnen ,daß das teil in allen Funktionen einwandfrei funktioniert, was sich über einen längeren Zeitraum (3 bis 6-monate) erweisen muß. sollten sie das nicht können oder wollen werde ich das huawei nicht kaufen! wenn es ok ist dürfte diesem ansinnen nichts im wege stehen. ich hoffe sie haben für meine sorge Verständnis nach dem ich in meinem Umfeld erfahren habe wie häufig nicht mehr wirklich intakte geräte angeboten werden."

 

 

 

Was soll ich denn davon halten?

 

Ist der Kaufvertrag nicht schon längst abgeschlossen? Fordert er etwa eine Garantie (3-6 Monate etc...)?



Wie gehe ich am besten vor? Habe bisher noch keinen Müll verkauft und auch keine Lust auf solche Faxen 😞

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Es ist mir leider einmal runtergefallen und dadurch hat es 2 Macken an den Ecken unten links und oben rechts.

 

 

Moin

kannst Du mir DAS mal erklären?

Wenn es EIN Mal runter gefallen ist,

wieso dann unten links UND oben rechts Macken sein sollen?

Hat das Teil einen Salto unterwegs geschlagen?

 

Wieso sträubst du Dich, dem K schriftlich zu bestätigen,

dass das Teil völlig in Ordnung ist?

Ist es doch, oder?

Also ICH hätte KEIN Problem damit,

weil meine Artikel in Ordnung sind

und ich ganz sicher KEINE Mänger verschweige . . .

 - Keine Garantie oder Rücknahme da Privatauktion -

 


Aber die Gewährsleistung wurde nicht ausgeschlossen.

 

Garantien interessieren keinen Hund, die gibt vielleicht ein Hersteller.

Hallo, ich würde dem K  schriftlich bestätigen, das das Handy vollständig ok ist.  Wenn es das denn auch wirklich ist.

Du hast

a) die Gewährleistung nicht ausgeschlossen  ( Garantie gibt der Hersteller!)

b) du bietest PP an: der K zahlt via PP, meldet nach Erhalt einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, PP friert die Kohle auf deinem PP-Konto erstmal ein, und du bist der " Gelackmeierte"  

 

Was ist dir also lieber?

 

Wenn du dir  zu 100% sicher bist, das das Teil vollständig funtionsfähig ist, schreib ihm den 2-zeiler.

Evtl so: Beim Versand war das Handy xy vollständig funktionsfähig. Es wurde bruchsicher und stoßsicher verpackt! Karton in Karton mit Polsterung ect.

 

Nicht das er noch einen Transportschaden meldet wegen mangelnder Verpackung. Und dann hoffe, das er nicht mit PP bezahlt.

 

LG ete210

 

 

 

Wo liegt das Problem? Wenn Du dem Käufer den vollen Funktions-Zustand zusichern kannst,  schreib ihm das doch einfach.

 

Übrigens: Wenn die Beschreibung auch so perfekt ist, wie das von mir gekaufte iPhone, ist doch für den Käufer alles in bester Ordnung.Smiley (fröhlich)

Anonymous
Nicht anwendbar

Steht doch alles im Angebot.

 

 - Keine Garantie oder Rücknahme da Privatauktion -

 

Daran hat sich jetzt auch der Käufer zu halten.
 

Schreib ihm genau das, das der Vertrag bereits geschlossen sei und du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.

http://www.ebay.de/itm/Huawei-Ascend-Y300-wei-Android-4-1-/141019158239

 

Melde nach vier Tagen einen nicht bezahlten Artikel, dann bekommst du ne rote Bewertung, fertig.

 

Oder der Käufer zahlt mit PillePalle und du bit u.U. beides los.

 

Ist doch lustig hier.

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