24-06-2014 20:57
Zum Fal:
Ich habe einen Reiseführer verkauft. Erst hat der Käufer gefordert ich solle ihm das Geld zurückzahlen, weil das Buch nicht rechtzeitig vor seinem Urlaub angekommen wäre. Da ich so schnell wie möglich verschickt hatte, habe ich natürlich keine Rückerstattung gewährt, sein Pech wenn er so kurzfristig kauft. Er hat dann nach dem Urlaub rumgemosert, ob ich mir überhaupt vorstellen könnte wie es wäre ohne Reiseführer wegzufahren, blabla. Und außerdem hat er dann behauptet der Reiseführer wäre immernoch nicht, also gar nie bei ihm angekommen und ich solle entweder das Geld zurückzahlen oder ein neues Buch verschicken (gewählter Versand war übrigens unversichert obwohl auch versichert angeboten wurde).
Jetzt, einige Wochen später verkauft er genau den Reiseführer, der scheinbar nie angekommen ist! Da er im Urlaub keinen hatte und sich nach der Reise sicherlich keinen mehr gekauft hat, wird das wohl mit Sicherheit der von mir sein!
Kann ich den Käufer wegen Betrugsversuchs strafrechtlich verfolgen lassen? Oder zumindest bei ebay sperren?
Das kann ja nicht wirklich sein, dass sojemand hier weiterhin Leute betrügen kann????!!!
Email-Verkehr habe ich gespreichert
nun - ein geschmäckle hat das ganze schon...!!!