24-06-2014 20:57
Zum Fal:
Ich habe einen Reiseführer verkauft. Erst hat der Käufer gefordert ich solle ihm das Geld zurückzahlen, weil das Buch nicht rechtzeitig vor seinem Urlaub angekommen wäre. Da ich so schnell wie möglich verschickt hatte, habe ich natürlich keine Rückerstattung gewährt, sein Pech wenn er so kurzfristig kauft. Er hat dann nach dem Urlaub rumgemosert, ob ich mir überhaupt vorstellen könnte wie es wäre ohne Reiseführer wegzufahren, blabla. Und außerdem hat er dann behauptet der Reiseführer wäre immernoch nicht, also gar nie bei ihm angekommen und ich solle entweder das Geld zurückzahlen oder ein neues Buch verschicken (gewählter Versand war übrigens unversichert obwohl auch versichert angeboten wurde).
Jetzt, einige Wochen später verkauft er genau den Reiseführer, der scheinbar nie angekommen ist! Da er im Urlaub keinen hatte und sich nach der Reise sicherlich keinen mehr gekauft hat, wird das wohl mit Sicherheit der von mir sein!
Kann ich den Käufer wegen Betrugsversuchs strafrechtlich verfolgen lassen? Oder zumindest bei ebay sperren?
Das kann ja nicht wirklich sein, dass sojemand hier weiterhin Leute betrügen kann????!!!
Email-Verkehr habe ich gespreichert
nun - ein geschmäckle hat das ganze schon...!!!
@gagalichen schrieb:
Kann ich den Käufer wegen Betrugsversuchs strafrechtlich verfolgen lassen? Oder zumindest bei ebay sperren?
Kopfschüttel...
Du kannst ihn sicherheitshalber den Nicknamen auf Deine persönliche (Bieter-)Sperrliste setzen, damit er ganz sicher nie mehr bei Dir bieten kann.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Du hast ihm doch das Geld nicht zurückerstattet. Wo ist Dein Problem ? Die negative Bewertung ? Die wirst Du nicht mehr los: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=gagalichen&iid=-1&de=off&items=25&whic...
"sorry, aber Leute mit einer einzigen ebay Transaktion, aber über 5000 Beiträgen im Forum kann ich leider nicht wirklich ernst nehmen. Daher bitte hier nicht weiter kommentieren tri-tra*. Der Fachbezug fehlt ganz offensichlitch deutlich."
OMG, Dein Nichtwissen in Sachen eBay ist ja geradezu erschreckend, wenn Du nichtmal weißt, was ein Forenaccount ist! 
Dann mach's mal gut. 
"Daher bitte hier nicht weiter kommentieren tri-tra*." Ok, Dein Wunsch ist mir Befehl 
und wenn Du Zeit hast, dann lies Dir vielleicht doch mal den § 263 StGB durch (hab ich jetzt so aus dem Ärmel geschüttelt ohne Fachbezug ) 
Vielleicht hat er sich ja nochmal einen Reiseführer in seinem Urlaub gekauft?