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Käufer verlangt Kassenbon

Hallo alle miteinander. Habe eine Frage. Hab diesen Artikel verkauft 111982875582. Jetzt verlangt der Käufer von mir den Kassenbeleg ich habe aber keinen. Was sollte ich jetzt tun?

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Lieber @op-medicokittel

 

Ich halte es in diesem Falle aber auch mit fori.0815:

 

> Erstens wäre es ja wirklich interessant, woher die Neuware stammt. Bei Kauf von evtl. unredlich erworbener Ware ist die Ware futsch, wenn der Begriff "Hehlerei" ins Spiel kommt. Da möchte sich der Käufer u.U. nur absichern?

 

> Zweitens möchte der Käufer vielleicht nur in Hinsicht auf Garantieansprüche und Gewährleistung abgesichert sein? Der "Privatverkäufer" lehnt ja Garantieansprüche ab. Da könnte ein Kassen- oder Kaufbeleg doch durchaus hilfreich sein.

 

Der Käufer möchte zu 100% keinen Kassenbeleg vom Verkäufer als Verkäufer, sondern einen Kassen- bzw. Kaufbeleg des Verkäufers zu dessen Erwerb der Sache. Wie gesagt, es handelt sich um einen privaten Anbieter!

 

Um es für mich auf den Punkt zu bringen:

 

Soviel Neuware, teils verkauft, teils trotz Verkauf wiedereingestellt, teils nicht verkauft, hat eine Privatperson nur aus dem Bereich Elektrotechnik niemals. Nicht einmal bei einem Hausbau bleibt soviel liegen, erst recht nicht ohne Kaufbeleg. Das Häuschen möchte ich mal sehen, wo drei verkaufte Grundfos Heiz-Umwälzpumpen übrig bleiben. Ob es hier Kaufbelege gab?

 

Man sähe auch von mir nach Kauf keinen einzigen Cent, wenn der rechtmäßige Besitz von offerierter Neuware nicht nachweisbar wäre. Ich wette 5 € dass man mich niemals anzeigen würde, um den Kaufpreis beibringen zu lassen.

 

Andererseits könnte man dank angebotenem PayPal ja auch seine Sicherheiten einfordern.


@annsersch schrieb:
Hallo alle miteinander. Habe eine Frage. Hab diesen Artikel verkauft 111982875582. Jetzt verlangt der Käufer von mir den Kassenbeleg ich habe aber keinen. Was sollte ich jetzt tun?

@annsersch

 

Vielleicht Deinem Käufer erklären, wo die ganze Neuware herkommt? So als Privat-Verkäufer...

Einen Kassenbon kannst Du doch auch gar nicht ausstellen, wenn Du keine Kasse hast, dass muss doch dem Käufer einleuchten. Als privater Verkäufer bist Du nur verpflichtet auf Wunsch des Käufers eine Quittung nach §368 BGB auszustellen, wobei Du aber die MWst nicht gesondert angeben darfst.

http://www.ebay.de/gds/Quittung-Rechnung-lt-368-BGB-auch-bei-Privatverkaeufen-/10000000008342164/g.h...

http://www.ebay.de/gds/Rechnung-Quittung-bei-Privatverkauf-/10000000004640257/g.html

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