03-12-2014 08:35
@simple-women schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein originales Hermes Tuch versteigert und nach besten Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert!
Nun will der Käufer das Tuch zurückgeben da er dachte es ist größer. Ich hatte leider vergessen die Maße in der Beschreibung anzugeben!!!!! Er hat sich jetzt angeblich erkundigt das das Tuch einen geringeren Neupreis hat als er geboten hat und ich ihn arglistig getäuscht habe da ich geschrieben habe sehr sehr hoher Neupreis
Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnt ob ich jetzt das Tuch wirklich zurücknehmen muss oder nicht
Viele Dank
Servus,
ja, das Gewissen ist ziemlich vergeßlich.
Offen geschrieben, nehme ich Dir BEIDES nicht ab.
Rechtlich würde es für den K schwierig, die Rückgabe zu erzwingen. Hat natürlich auch geschludert.
Und das "leider" glaube ich Dir erst recht nicht.
Bei "leider" versucht man, den Schaden und die unlautere Zustandsbeschreibung
gutzumachen.