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Käufer will Zahlungserlass/Rabatt

Hallo.

 

Habe einen Pigmentpuder von Mäc bei Ebay angeboten der jedoch scheinbar eine Fälschung war, was ich leider nicht wusste. Mehrere Ebayer haben mich darauf hingewiesen und ich habe die Inhalte der Nachrichten meinem Gebot hinzugefügt.

 

Nun will der Käufer nach Ende einen Zahlungserlass bzw. Rabatt haben, weil er nicht gelesen hat, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte.

Bin ich nun verpflichtet, darauf einzugehen?

 

Dankeschön.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Ersetze der Käuferin alle Kosten und die Käuferin soll den Artikel entsorgen.

Du hast in deinem ersten Ergänzungskommentar nicht geschrieben, dass es sich um eine Fälschung handelt, sondern nur, dass es evtl. eine ist.

Im zweiten Ergänzungskommentar hast du wiederum geschrieben, dass es evtl. doch keine Fälschung ist.

 

Entweder man bietet Originalware an und alles ist ok oder man lässt es besser sein.

 

Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man mit Absprache des Höchstbietenden die Auktion beenden und den Artikel auf Echtheit prüfen lassen und dann selber entsorgen oder neu einstellen.

 

Daher nochmal, ersetze der Käuferin den Artikelpreis plus Porto.

 

Antworten (9)

Antworten (9)

Habe die Transaktion abgebrochen.Die Käuferin hatte ja auch noch nicht bezahlt.

Werde den Artikel entsorgen und in Zukunft besser auf solche Dinge achten.

 

Habe nur das geschrieben, was mir die anderen Ebayer mitteilten. Diese waren sich nämich teils auch nicht sicher und mehrere waren sogar fest davon überzeugt, dass es ein Original ist.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

Wow! Vielen Dank für den Link!:-)

Ich wusste gar nicht, dass das so schlimm ist.:-(

 

 

Gut, danke für die Antworten. Jetzt hab ich doch einiges dazu gelernt:|

 

 

Wie ich schon schrieb, ist der Verkauf von Fälschungen in D verboten

 

 

Ich kenne die Firma nicht, aber wenn du dem Käufer nicht etgegen kommst, kann sein er wird pampig und schwärzt dich an, im Prinzip kann er auch Rückabwicklung verlangen

 

 

 

Wenn er nach Zufügung geboten hat, ist er normalerweise selbst Schuld, wenn er nicht alles liest

 

 

Wenn er vorher geboten hatte , ist er nicht mehr an sein Gebot gebunden

 

 

 

Aber in Fall "Fälschung" hast du die A- Karte, auch unwissend, weil der Verkauf verboten ist, also kann der käufer viel von dir verlangen!

Hallo,

Käufer hat ein Boot gekauft, ist aber auch Rabatt aus von 80€ und pocht darauf rum,dass es angeblich eine Tragetasche dazu geben würde beim Hersteller nun habe ich weder eine Tragetasche in der Beschreibung mit angegeben.Und jetzt wird er frech! Er verlangt quasi 80€ Obwohl alles so stand wie beschrieben nichts kaputt ist etc. Nun drohnt er mit Anwalt wenn er den Rabatt nicht kriegen würde.

Darauf hin habe ich Ihm dann geschrieben das er mir doch bitte eine Bewertung zuerst abgeben sollte.Er ist darauf aber überhaupt nicht eingegangen versteht meine Seite auch auf keinster Weise das ich mich auch absichern muss .Was ist nun rechtens kann er ein Rabatt verlangen???

Bitte schnellst möglich um Rat.

Danke sehr

der Käufer hat zumindest nach Deiner 1. Ergänzung geboten - so umfangreich ist die AB nicht, von daher würde ich dem "nicht gelesen" keinen Glauben schenken

 

normalerweise hättest Du bei Zweifeln an der Echtheit das Puder generell nicht weiter anbieten dürfen, da Fakes nicht verkauft werden dürfen

 

wozu soll man nun raten?

 

verpflichtet bist Du nicht, auf die Forderung einzugehen - eine nicht-positive ist Dir damit vermutlich gewiss ... wobei der Käufer auch bei Gewährung eines Rabatts immer noch schlecht bewerten kann

 

 

... zu Deiner 2. Frage: es ist egal ob andere hier Fakes anbieten - man darf es schlichtweg nicht und es könnte einen VK durchaus sehr teuer kommen, wenn der Markeninhaber davon Wind bekommt

 

Hallo.

 

Danke für die schnelle Antwort.

 

Also ich habe die erste Aktualisierung am 28.04 getätigt und laut Gebotübersicht hat die Dame am 01.05 geboten.

 

Leider werden im Bereich der Lidschatten auf Ebay hauptsächlich Fälschungen angeboten, was die Meisten wohl selbst nicht wissen.

 

Muss ich die Ware nun zurücknehmen, obwohl ich angegeben habe, dass ich keine Garantie gebe und auch keine Rücknahme mache?

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170830821727

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