10-06-2014 11:44
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einer Käuferin. Sie hat bei mir bei einer privat Auktion ein KLeid ersteigert, das ihr zu kurz ist. Sie hat einen Fall eröffnet, um eine volle Rückersattung zu erhalten. Da es sich zum Glück nur um einen gerigen Berag von 4€ handelt, habe ich kein großes Ding daraus machen wollen und den Betrag für das KLeid und die Versandkosten erstattet. Dieser Fall ist bereits wieder gesschlossen. Ich habe ihr angeboten, ebenfalls das Rücksendeporto zu erstatten, wenn das KLeid bei mir ist. Jetzt stellt sie sich stur und möchte das Rücksendeporto auch jetzt schon haben, sonst verschickt sie das Kleid nicht. Ich befürchte, dass sie das KLeid vielleicht gar nicht zurückschicken möchte und auch das Porto für die Rücksendung einstecken möchte.... ZUm Glück geht es hier echt nur um einen winzigen Betrag, aber es ärgert mich tierisch! Ich bin ihr schon sehr entgegengekommen und sie ist einfach nur stur! Was mache ich jetzt am besten? Die Rücknahme kann ich nicht mehr rückgängig machen, oder? Soll ich einen Fall öffnen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
ging es nur um die länge, die erkennt man doch auf den fotos?
und man sieht auch, dass dass schwarze kleid recht kurz ist.
ich hätte mich gar nicht auf eine rücknahme eingelassen.
aber schenken würde ich ihr das teil auch nicht, also überweise die 1,50 ( wobei ich auch nicht weiß, wie man für 1,50 ein kleid verschicken kann) und warte ab !
also - am besten länge und brustweite messen und angeben.
mit dem begriff "neu" wäre ich auch etwas vorsichtiger - auch einmal anprobiert und gewaschen ist nicht neu !!
scheint das H & M-Kleid zu sein:
Du hattest keine Abmessungen mit-angegeben....
wenn Du das Kleid jetzt aus Kulanz zurücknimmst gehen die Rückversandkosten zu Lasten der Käuferin....
(ist eine Anfrage wg. der Länge vor Ende der Auktion gekommen?)
Hallo,
welchen "Fall" würdest du eröffnen wollen ?
Ein Nichtzahlerfall wäre ja nun nicht mehr möglich, weil es 1. nicht den Tatsachen entspricht und 2. ja bereits aktenkundig ist, dass hier rückabgewickelt worden ist.
Ich würde ihr an deiner Stelle nun den Betrag für einen sendungsverfolgten Versand überweisen und ihr eine datumsgenaue Frist zur Rücksendung aufgeben.
Wozu wegen dieser Sache nun noch ein Fass aufmachen, wenn du eh schon in eine Rückabwicklung bei Erstattung sämtlicher Kosten eingewilligt hast ? Jetzt geht's doch nur noch um's Prinzip, wer zuerst leistet.
Sollte sie trotz Anweisung eines sendungsverfolgten Versandes die Ware nicht nachvollziehbar auf den weg gebracht haben, kannst du ja gegen sie vorgehen.
Bei einem GVK muß die Käuferin bei einer Rückabwicklung das Porto selbst tragen, da unter 40 Euro.
Wie das bei einem PVK ist, weiß ich nicht.
gingko82 schrieb: Was mache ich jetzt am besten?
Die Rücknahme kann ich nicht mehr rückgängig machen, oder?
Soll ich einen Fall öffnen?
1. dass kann hier im Forum wohl keiner beurteilen Hier können bestenfalls Vorschläge kommen.
2. IdR Nein.
3. Man kann immer nur einen Fall pro Artikel öffnen.