10-12-2014 13:43
Hallo erst einmal.
Ich habe einen Porzellan (ein tete a tete) mit Mindestpreis eingestellt und verkauft. Nun will der Käufer, dass ich den Artikel zurück nehme, weil er dachte, dass es sich um ein Original Meissen Tete a tete handelt, was aber nicht so ist.
Ich habe in meiner Beschreibung nirgends etwas davon erwähnt, dass das Porzellan Meissen ist.
Natürlich habe ich Fotos von allen Seiten gemacht und 12 Fotos eingestellt.
Nun droht der Käufer mir, ebay und Meissen zu informieren usw, wenn ich den Artikel nicht zurück nehme mit folgendem Wortlaut
Heute habe ich das tete a tete bekommen und bin äusserst verärgert. in ihrem bildmaterial zeigen sie bilder mit schwerterzeichen,die die vermutung erzeugen,dass es sich um meissner porzellan handelt,obwohl sie es ,wohl bewusst,vermeiden,es als meissner porzellan zu bezeichnen. es handelt sich hier um billiges porzellan mit abziehbildern von watteaumotiven. anhand ihrer recht umfangreichen bewertungen gehe ich davon aus,dass sie sehr bewusst die bildeinstellungen mit den schwertern gewählt haben um den auktionspreis noch oben zu treiben.ich erwarte von ihnen die rücknahme,ansonsten müsste ich meissen und e-bay informiren,woran ich ansonsten kein interesse habe.ich möchte sie bitte nicht erst eine grosse gegenargumentation zu entwickeln,sondern die sache mit anstand rückgängig zu machen.bitte info.danke
und die zweite mail
ich möchte sie nochmals auffordern die rücknahme des tete a tete zu bestätigen.ich sehe mich ansonsten gezwungen die geschäftsleitung von meissner porzellan zu informieren.sie können sich gerne über die dann eintretenden rechtsfolgen informieren.ich habe kein interesse daran ihnen schwierigkeiten zu machen,aber ich lasse mich auch nicht über den tisch ziehen.bitte bestäigen sie mir die rücknahme und ich sende ihnen das porzellan zurück und teile ihnen meine bankdaten mit.
Ich habe in meiner Beschreibung Rücknahme ausgeschlossen.
Des Weiteren denke ich, dass wenn das tete a tete Meissen wäre, es wohl weit über 1000 Euro kosten würde und nicht für 290 Euro zu haben ist.
Ich habe Meissen Artikel eingestellt, die natürlich auch mit Meissen ausgeschrieben sind und nicht wie dieses Tete a tete OHNE Firmenangabe.
Was soll ich nun tun?
Lieben Gruss und danke schon mal für Eure Hilfe
Also ich kann die abgebildeten Schwerter auf dem Foto nicht von denen von Meißner Porzellan unterscheiden.
Für Meißner-Porzellan gibt es sicher auch Interessenten, die auf diesem Gebiet keine Spezialisten sind uns dieses Angebot für Meißner-Porzellan halten.
Ich würde ein solches Angebot, wenn es sich nicht um Meißner-Porzellan handelt, IMMER deutlich entsprechend kennzeichnen, schon alleine um solche Probleme wie hier aufgetreten zu vermeiden.
Da Du ja viel Porzellan verkaufst bist Du auf diesem Gebiet sicher kein Laie. Ich würde daher davon ausgehen, dass Du die falsche Einschätzung zumindest billigend in Kauf genommen hast, wenn nicht gar beabsichtigt hast.
Wenn Dir an Deinem guten Ruf als ehrbarer, seriöser Kaufmann liegt, nimmt die Ware zurück. Privatanbieter bist Du aus meiner Sicht eh nicht, verweigerst dem Kunden also seine gesetzlichen Rechte.
Paßt alles irgendwie zusammen.
Servus @sunny
alles ok, was Du so liest. Natürlich: Rückgabe + Erstattung sämtlicher Kosten.
Mein Rat wäre aber der:
DIESE Ware solltest Du überhaupt nicht auf ebay (oder sonstwo online) verkaufen
wollen. Auch wenn Du nur "Geschirr" anpreist,
KANN es u.U. schwierig werden,
wenn der K darauf aus ist.
Wenn schon, verkaufe örtlich.
(Da kann der K SEHEN, was er kauft und DU kennst dann den K.)

@sunnybole schrieb:
Des Weiteren denke ich, dass wenn das tete a tete Meissen wäre, es wohl weit über 1000 Euro kosten würde und nicht für 290 Euro zu haben ist.
Ich habe Meissen Artikel eingestellt, die natürlich auch mit Meissen ausgeschrieben sind und nicht wie dieses Tete a tete OHNE Firmenangabe.
Nun, für mich liest sich das wie ein öffentliches Zugeständnis, dass die tatsächliche Beschaffenheit des angebotenen Porzellans durchaus bekannt war !
Ich persönlich erkenne hier jedenfalls etliche Möglichkeiten, wie der Käufer, der Hersteller oder möglicherweise sogar die staatlichen Organe den Verkäufer "am Schlawittchen packen" könnten.
Einfach mal schlau machen: http://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm
Verkäufer sind für das was sie verkaufen verantwortlich, genauso wie für eine klare, eindeutige Beschreibung (dazu zählen Bild + Text), die nicht irreführend ist.
Sich in solchen Fällen hinterher unwissend zu stellen und "auf doof" zu machen, schützt sicherlich nicht immer vor den logischen Konsequenzen
Schon der Hammer. Mach Rückabwicklung so schnell wie möglich.
Ich drück die Daumen das der Rückversand schadlos verläuft.
Meines Erachtens haben die Schwerter auch nicht das Meissen Blau.
Ich würde auch zurücknehmen, ihr habt beide einen Irrtum begangen.
Da kanst du nur glücklich sein, dess dein K wahrscheinlich auch privat- gewerblich unterwegs ist;-)
Wenn du eine Rückabwicklung über ebay einleitest, bekommst du die privision zurück!
Nimm das um Himmels Willen zurück - wenn Dein Käufer Ernst macht und Meissen informiert, dann wirst Du Dir wünschen, Du hättest dieses Set niemals besessen!! ![]()
Ganz ehrlich, ich würde die Artikel zurück nehmen.
Das Schwerter Logo was man ja auch auf deinen Bildern sieht, lässt jeden vermuten er bekommt Original Ware und keine Fälschung.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=251728276089&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Da habt ihr wohl beide gepokert... du UND dein Käufer...
jeder wollte den anderen irgendwie "übervorteilen".
ER hat gedacht, du hättest "vergessen", die Marke zu erwähnen -
und DU hast das missverständliche Logo gezeigt,
ohne darauf hinzuweisen, dass es nur ein "Billig-Artikel" ist.
Denn du hast ja offenbar Ahnung von dem, was du anbietest.
Formal bist DU wohl im Recht, aber sauber ist der Handel m. E. nicht...
Die Schwerter sind für Meissen geschützt und da Deine Fotos denselben Stellenwert haben wie Dein Text, fehlt offensichtlich der Hinweis, dass es sich nicht um Meissen, sondern um einen (billigen, illegalen ) Nachbau handelt. Darauf deutet auch hin, dass der Käufer die Abziehbilder festgestellt hat, die Du dann wahrscheinlich auch nicht warnend beschrieben hast. (Als Verkäufer bist Du alleine für korrekte und vollständige Beschreibung Deines Angebots verantwortlich. Incl. des Beschreibens aller Mängel!!!!! ) Wenn der Käufer staatl. Meissen informiert, werden die sich mit einer knallharten Abmahnung bei Dir melden können.
Du spielst ggf. mit viel Geld
gibt es denn diese Version auch von Meissen?
Schwerter werden natürlich durchaus mit Meissen in Verbindung gebracht, von daher hätte ich - so es denn eine andere Marke ist, welche auch offiziell Schwerter in einer anderen Version verwendet (und keine nachgemachter Artikel ist), durchaus deutlich im Angebot darauf hingewiesen
warum wurden eigentlich die Artikelmerkmale nicht ausgefüllt, da gibt's ja nochmal extra den Punkt "Hersteller" ?
Hi,
Artikelnummer wäre nicht schlecht.
Wenn auf dem Porzelan das Originale-Schwertzeichen (oder zum Verwechseln ähnlich) von Meissen drauf ist wäre es ja eine Art Produktfälschung. Da könnte es Ärger geben. Wenn es nur ein Schwertsymbol ohne Ähnlichkeit ist kann ja niemand was machen. Ansonsten mal in sich gehen und die Frage beantworten, ob man beim verkauf nicht vll. doch auf einen unwissenden Käufer (der berühmte **bleep**) gehofft hat.
Ciao MoB