Käufer zahlte nicht, Fall eröffnet und geschlossen, wie kündige ich den Kaufvertrag "richtig"?

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01-03-2017 19:03
Hallo!
Ein Käufer hat bei mir am 02.02. etwas ersteigert und gleich eine halbe Stunde nach Beendigung versucht am Preis und Versand zu handeln. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, bin aber freundlich geblieben.
Dann passierte bis zum 17.02. gar nichts mehr, keine Nachricht und aber auch kein Geldeingang. Ich habe die Zahlungsinformationen in der Zwischenzeit noch 1x gesendet um mich in Erinnerung zu rufen. Die Art des Schreibens des Käufers ließ es nämlich schon vermuten...
Am 17.02. habe ich erneut eine Zahlungsinformation zum Käufer geschickt, und eine Zahlungsfrist bis zum 23.02. gesetzt, worauf der Käufer sich dann doch plötzlich am 18.02. meldete. Er vertröstete mich damit, er wäre krank und könne nix zahlen... Habe klar gemacht, dass ich an der Frist zur Zahlung bis zum 23.02. festhalten werde.
Am 24.02. habe ich dann einen Fall eröffnet, den ich gerade eben geschlossen habe. Käufer hat sich in der Zeit nicht gemeldet.
Was muss/sollte ich jetzt machen, BEVOR ich den Artikel wider einstelle?
Ich habe mal etwas von Kaufvertrag kündigen gelesen. Aber wie am besten? Über die Nachrichtenfunktion, damit es bei ebay hinterlegt ist, oder per Post (Einschreiben? Rückschein?)
Bin für jeden Tipp dankbar!!
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Ein Kaufvertrag kann nicht gekündigt werden.
Sondern: Hiermit trete ich vom Kaufvertrag aufgrund Ihrer Nichtzahlung zurück. (bestenfalls per Einschreiben)
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).