28-03-2017 19:57
Hallo zusammen,
habe einen Artikel versteigert gehabt (Auktionsende 05.03.). Der Käufer hatte eine Weile nicht bezahlt woraufhin ich ihm als "stummen Hinweis" mal die Rechnung zugesendet habe. Wieder keine Reaktion. Daraufhin habe ich ihn angeschrieben und gefragt ob er die Überweisung schon vorgenommen hätte und dass bei mir noch kein Geld eingegangen sei. Wieder keine Reaktion, keine Antwort, keine Bezahlung. Da sowas ja immer wieder vorkommt habe ich dann einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet. Wieder keine Reaktion oder Zahlung des Käufers. Dann habe ich den Fall geschlossen (nicht nach der Mindestfrist 4 Tage sondern habe ihm länger Zeit gelassen). Jetzt habe ich am 26.03., also nach 3 Wochen, den Artikel wieder eingestellt. Auf den Artikel wurde schon geboten. Heute (also noch 23 Tagen) kam nun das Geld des Käufers. Was tun?
Hallo @17rosinchen
dumm gelaufen! Solange der Vertrag nicht mit Fristsetzung gekündigt wurde hat der Käufer das Recht an seinen Artikel, da schützt dich auch nicht das Ebay-Prozedere davor.
Ggf kannst du den jetztigen Bieter anschreiben und um Verständnis bitten. Erst wenn du von ihm schriftlich hast, dass er dich aus der Sache rausläst kannst du beenden und dem Käufer seinen Artikel zusenden.
Alternativ müsstest du einen zweiten gleichen Artikel organisieren und diesen entweder dem Käufer zukommen lassen oder als Verkaufsobjekt für deine jetztige Auktion verwenden.
Nochmal kurz gefasst: Du hast zweimal verkauft und nur einen Artikel.
@preisfairfall,
Natürlich kann ich einem Käufer eine Frist setzen bis wann er den Artikel zu bezahlen hat. Läuft diese ab, kann ich den Vertrag kündigen. Anderenfalls ist man jahrelang an einen ggf unsinnigen Vertrag gebunden.
Ebay-Prozedere: hier handelt es sich um den Vorgang des unbezahlten Artikels. Der Ablauf und die Schließung des Falls entbindet nicht vom Vertrag.
Nö, man sollte den KÄUFER/Bieter um Verständnis bitten. Wenn er kein Verständnis aufbringt bleibt dir nur einen gleichen Artikel zu besorgen um dass die gültigen Verträge erfüllt werden können.
... und nein, ich muss meine eigenen Sachen nicht hinterfragen, aber wenn meine Antworten bewußt falsch gelesen werden ist es mir ziemlich schnuppe.
Kaufverträge sind bindend und ggf kann auch beim Auktionsabbruch der Höchstbietende den Artikel einklagen.