23-08-2014 14:38
Hallo,
ich habe das Handy meines Sohnes (IPhone 4s) verkauft. Nun hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und wollte Entschädigung, weil Kratzer auf dem Handy wären und es so nicht der Beschreibung entspräche. Ich hatte angegeben, dass keine Kratzer da wären (hatte auch keine gesehen - aber leider das Handy auch nicht von allen Seiten fotographiert!). Ich wollte mich nicht mit ihm streiten und habe deshalb angeboten, dass er das Handy bitte auf meine Kosten zurücksenden soll. Darauf meldete er sich und meinte, es wären auch 20 Entschädigung okay. Ich bin der Meinung, er will nur den Preis drücken. Deshalb habe ich mich nicht darauf eingelassen und nochmals um Rücksendung gebeten. Jetzt kam folgende Nachricht rein:
Da steht ausdrücklich Keine Kratzer
Also darf das Eifon auch nicht den geringsten haben.
Da Du ja clevererweise auch PayPal anbietest: Wie hat der Käufer denn bezahlt?
Ojeh!
Du bietest PayPal an, ohne zu wissen, was Du da bei Deiner Anmeldung als gelesen angeklickt hast?!? 
Na, wenn er einen abweichenden Artikel meldet, friert PP Deine Kohle erstmal ein.
Bringt er dann eine schriftliche Bestätigung einer Werkstatt o.ä. bei, sperrt PP die Kohle und Du darfst auch noch den Rückversand bezahlen, um dein Eifon zurückzubekommen.
Zahle ihm halt die 20 € zurück, andernfalls Fall regelt PP das für Dich.
Warum um Himmels Willen bietet man so etwas freiwillig (!) an?!? 