27-11-2014 00:52
Kurze Problembeschreibung:
Freitag wurde meine Wii U per Ebay Kleinanzeigen verkauft & hatte diese hier in Ebay noch als Sofortkauf drinn,
leider hat der Käufer diese sich beim herausnehmen geschnappt, Frauchen war zu langsam.
Meine Schuld, ich hätte mich kümmern müssen. Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen. Dieser wurde nur per Mail abgelehnt mit den Worten:
"Ich habe diese Konsole gekauft also möchte ich diese auch!!!!!!!"
Ich habe dem Käufer versucht noch mal klar zu machen das ich sie nicht mehr besitze und habe mir hier Rat gesucht & über Google. Nach und nach kam ich auf den "Deckungskauf" zu dem ich verpflichtet sei. Kein Problem dachte ich.
Natürlich auch das dem Käufer vorgeschlagen.
Dieses wurde leider völlig ignoriert. Irgendwann in der Nacht am Samstag kam eine Mail mit:
"Das ist mir alles <zensursula> egal ich hab den artikel gekauft mit rechnung von august ich erwarte das paket kommende woche!!!!!!!"
Ich habe den Käufer weiterhin (natürlich höflich) darauf aufmerksam gemacht das sollte er keine Zeit haben ich mich darum kümmern kann. Er hätte nur das Geld per Paypal wieder zurück senden müssen. (Dieses wäre ja sowieso "gesichert" durch den Käuferschutz. Immerhin steht ja mein Artikel als "noch nicht bezahlt." wegen der Rücksendung somit hätte ich ihm eben das Ersatz Gerät geschickt, welches ich besorgt hätte & alles wäre vorbei.)
Zurück kam eine kurze Mail das er sich informieren wird und von der schlechten Bewertung will er erst gar nicht reden.
Bis heute lief die eig. Abbruchsanfrage, welche er vor ca. 2 Std. einfach abgelehnt hat ohne jegliche weiteren Infos.
Und ehrlich gesagt ist mein Geduldsfaden nun auch am Ende. Ich habe keine Lust die nächsten 3 Jahre, solange ich an den KV gebunden bin, dem Käufer hinterher rennen zu müssen - nur um Anwalt & co. aus dem Spiel zu lassen.
Ich wollte eine neue Anfrage stellen zum Abbruch, doch leider ist dies nicht mehr möglich.
Da ich eig. den weiteren verlauf sollte noch etwas kommen von besagtem Herren gerne als Dokumentation drüber laufen gehabt hätte sollten sich doch nocht die Anwälte einschalten.
Daher habe ich folgende Mail geschrieben:
"leider haben Sie den Abbruch, ohne jegliche Infos, einfach abgebrochen.
Ich habe Ihnen mehrere Möglichkeiten genannt wie wir das klären könnten.
Habe Ihnen einen Deckungskauf vorgeschlagen, habe Ihnen das Geld zurück gesendet und einen Abbruch gestartet und habe mich stets versucht bei Ihnen zu melden.
Leider sind Sie nichts davon nachgekommen innerhalb der letzten 5 Tage.
Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole. es gab mittlerweile wieder genügend gebrauchte Zelda Editions der Wii U für 190-260€ per Sofortkauf als gebraucht mit einer Rechnung von Sept.-Nov.
Leider habe ich auch diesbezüglich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Da wir also zu keinem gemeinsamen Nenner finden gebe ich Ihnen Zeit mir Vorschläge bis zum 4.12.2014 zu machen oder ich sehe den Kaufvertrag als einvernehmlich gekündigt.
MfG,"
Ist das überhaupt "Rechtsgültig"? Bzw. eine Fristgerechte Kündigung?
Ich sehe wirklich keine anderen Möglichkeiten an Infos von Herrn XYZ zu kommen als das. "Drohen".
Und langsam möchte ich das ganze auch nicht mehr mitmachen. 28 Mails bereits mit vorschlägen.
Von Ihm die besagten 3 Mails.
Mehr als einen Deckungskauf kann ich sowieso nicht mehr vorschlagen.
Geld wurde zurückerstattet innerhalb von 20 Minuten nach Eingang. Es kam ihm kein Schaden zu.
Er hat mehr für die Konsole ausgegeben als was sie Wert ist & was weiß ich nicht.
Man kann hier nicht mal von "Gewinnverlust" für Ihn sprechen.
Also denke ich habe ich richtig gehandelt in den Mails - bis auf der letzten. Da bin ich mir etwas unsicher.
Wäre nett wenn jemand eine kurze Nachricht hinterlassen würde.
@michaelundina2012 schrieb:
Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen.
Kein Problem ??????
Du schickst das Geld scheinbar ohne Absprache einfach zurück und nun ist der Käufer das Problem?
Deine lächerliche Fristsetzung kannst du sowieso vergessen, denn der Käufer ist nicht vepflichtet deine Lösungs-Vorschläge anzunehmen.
Du bist hier absolut nicht in der Position irgend etwas zuz fordern, zu erwarten, oder zu verlangen !
Ein Kaufvertrag wird somit auch nach dem 4.12. weiter bestehen bleiben.
Der einzige, der hier Forderungen stellen kann, wäre gegebenenfalls der Käufer.
Bei deinem Verhalten würde ich mich an Stelle des Käufers jetzt sowieso auf § 321 BGB berufen und die Vertragserfüllung von Verkäuferseite (Lieferung) vor der Bezahlung verlangen.
Klar, 290€ Cash anstatt 280 € minus Ebay-Provision sind nicht zu verachten
- Aber dann beendet man den Ebay -Sofortkauf bevor man die Ware weg gibt
- und man einigt sich bei Problemen mit einem Käufer und stellt ihn nicht durch eine ungefragte Rückzahlung vor vollendete Tatsachen.
Du bist hier durch deinen Fehler und alle deine selbst geschaffenen Probleme bestenfalls ein Bittsteller !
Und genau so solltest du auch dem Käufer gegenüber treten, möglicherweise hat er dann ja plötzlich doch Lust mit dir zu kommunizieren und eine Einigung zu finden !
Mag sein, dass dir das aufgrund deiner überheblichen Art und deiner selbstgerechten Sicht der Dinge entgangen ist !?
Sorry, mit den 280€ habe ich mich vertan, die 290€ stammen aus dem Angebot im Googl-Cache (siehe Link).
Aber das ist ja eigentlich auch nicht so wichtig und nicht relevant für den Fall.
Zu:
"Es tut mir wirklich schrecklich leid!
Ich würde Sie bitten den Abbruch zu bestätigen - sobald ich ihn schicke.
Ich werde auch umgehend Ihr Geld zurück senden nach dieser Mail."
Genau das ist es, was ich mit "selbstgerecht" meine.
Wie schon jemand anders hier schrieb: DU machst es dir zu einfach
Hier werden schließlich rechtsverbindliche Verträge geschlossen.
Ich würde bei Problemen zwar auch immer einen fairen Lösungsvorschlag machen, aber zusätzlich meinen Transaktionspartner immer auch um einen Gegenvorschlag bitten, um ein Problem gemeinsam zu lösen.
Hast du das getan ?!
Ohne Absprache einfach das Geld zurück zu senden, oder einen Transaktionsabbruch einzuleiten zeugt wohl eher von Willkür und ist keine Art !
Durch so ein anmaßendes Verhalten verhärtet man von Anfang an die Fronten.
Und wie ich in diesem Thread schon mehrmals erwähnte:
Forderungen kann hier nur der Käufer stellen, der muss sich hier auf keine Alternativ-Vorschläge einlassen, wenn er nicht will.
Fakt ist doch, dass der Käufer hier seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat
Warte einfach ab was kommt.
Ich denke, mehr als ein Rote wird es nicht werden.
Einen Schadensersatz müsste der Käufer außerdem erst einmal beziffern und da werden rechtliche Schritte kaum lohnen
Im Übrigen:
Was den Begriff "eine Sicherung leisten" betrifft, so hat das mit PayPal herzlich wenig zu tun.
Der Bezahldienst PayPal wirbt zwar mit "Sicherheit", real ist der so genannte "Käuferschutz" aber nur eine mögliche Option.
Entscheidungen wo sich das Geld nach einem "Problemfall" befindet (Käufer oder Verkäufer) werden bei PayPal scheinbar nach nicht nachvollziehbaren "Regeln" getroffen und erscheinen oft als willkürlich.
Was der Begriff Sicherheitsleistung tatsächlich meint, kannst du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsleistung
Lieber Michael,
Ich könnte mir auch kein Szenario ausdenken indem ein Deckungskauf im realen Leben vonstatten gehen könnte?
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Ich verstehe Dich schon, aber irgendwie bist Du auch beratungsresistent. Du siehst doch, dass es hier keine Lösung gibt und Du selbst auch keine weißt. Also bleibt doch nur, abzuwarten, ode? Du könntest einen Anwalt konslutieren, aber lohnt sich das, willst Du das, ist das die Lösung?
Was den Deckungskauf betrifft. Die Firma in der ich arbeitete, zeichnete ein angebotenes Gerät versehentlich falsch aus. Ein Käufer bestellte das Gerät. Die Firma bemerkte ihren Irrtum und focht den Vertrag wegen Irrtums an.
Der Käufer hatte im Vorfeld viele Preisvergleiche durchgeführt, daher mußte ihm klar sein, dass der ausgeschriebene Preis nicht richtig sein kann, dafür war der Unterschied zum Marktpreis viel zu hoch. Die Firma erfüllte den Kaufvertrag nicht, das sie den Vertrag angefochten hatte.
Der Käufer tätigte einen DECKUNGSKAUF beim TEUERSTEN Anbieter aus seiner Vergleichsliste und klagte den Mehrpreis ein.
Unser Anwalt sah gar kein Problem darin, denn Prozeß zu gewinnen.
Die Firma verlor den Prozeß und mußte die Differenz zwischen dem Preis des Deckungskaufs und dem falsch ausgezeichneten Angebot an den Käufer zahlen.
Mich wunderte schon, dass der Käufer einfach den Deckungskauf beim teuersten Anbieter vornehmen konnte, ich währe da von einer Schadensminderungspflicht ausgegangen. Aber das Gericht entschied so.
Der Anwalt riet jetzt davon ab, in die Berufung zu gehen.
Man kann viel spekulieren und es ist ja auch richtig, mögliche Szenarien durchzudenken. Eine Lösung gibt es HIER aber nicht. Es macht daher überhaupt keinen Zwecik, das Thema hier weiter zu diskutieren. Ich habe auch aus meiner Sicht alles dazu gesagt. Viel Glück!