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Kleine Warnung vor Spassbieterin

Am besten schnell auf die Sperrliste setzen. 🙂 http://www.ebay.de/usr/gracj.gracj?_trksid=p3984.m1559.l2754 Liebe Grüße Eva
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Wenn Du einen Fall wg. eines Nichtbezahlten Artikels eröffnet und nach 4 Tagen geschlossen hättest, wäre die Käuferin verwarnt worden. So hilfst Du ihr, ihr Unwesen weiter zu treiben. Zukünftige Verkäufer werden es Dir bestimmt nicht danken.

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