10-12-2014 08:25
Wenn Du einen Fall wg. eines Nichtbezahlten Artikels eröffnet und nach 4 Tagen geschlossen hättest, wäre die Käuferin verwarnt worden. So hilfst Du ihr, ihr Unwesen weiter zu treiben. Zukünftige Verkäufer werden es Dir bestimmt nicht danken.