02-08-2013 20:24
Habe eine Fettpresse verkauft. Dort stand ausdrücklich "Kein Versand möglich. Nur Abholung nach Absprache innerhalb von 14 Tagen"
Jetzt hat sich der Käufer, nachdem er 9 Tage nicht auf Emails etc reagiert hat, gemeldet und angefragt ob nicht doch ein Versand möglich ist, da es für ihn hin und zurück 500km wären. Das geht aber bei mir nicht, da der Artikel zu sperrig ist und auch wegen möglicher Fett-Reste kein Versand über DHL, UPS etc möglich ist
Meine Frage ist: Kann ich Lagergebühren verlangen.
Ich habe die Presse und auch einige andere sperrige Artikel bei einer Firma untergestellt, da ich demnächst umziehen werde. Somit fallen mir Lagergebühren an.
Kann ich zumindest einen Teil der Lagerkosten auf den Käufer übertragen?? (ca. 5€ pro Woche)
Bitte um möglichst schnelle Hilfe...
die Frist zur Abholung ist noch nicht abgelaufen, da ist die Meldung eines nicht bezahlten Artikels, eigendlich noch etwas verfrüht
die Meldung allein nutzt dir auch nichts, setze den Käufer NACHWEISBAR in Verzug
Einschreiben mit Frist zur Abholung / Zahlung
dein selbst geschaffenes Problem könnte die Angabe von PP sein, denn PP verlangt von dir (um den Verkäuferschutz genießen zu dürfen) sendungsverfolgten Versand
Lagerkosten kannst du zwar ankündigen, müßtest dann aber auch bereit sein, diese ggf ebenso wie den Kaufpreis einzuklagen
und 20 Euro, pro Monat, für weniger als 1 qm Lagerfläche......
ich hätte auch noch eine größere Halle, die ich dir zur Verfügung stellen könnte 😉
du kannst die angefallenen bzw noch anfallenden Kosten belegen ? Pachtvertrag für die Fläche die deine Forderung bestätigen könnte ?