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Lagergebühren berechnen bei Nicht-Abholung??

Habe eine Fettpresse verkauft. Dort stand ausdrücklich "Kein Versand möglich. Nur Abholung nach Absprache innerhalb von 14 Tagen"

 

Jetzt hat sich der Käufer, nachdem er 9 Tage nicht auf Emails etc reagiert hat, gemeldet und angefragt ob nicht doch ein Versand möglich ist, da es für ihn hin und zurück 500km wären.  Das geht aber bei mir nicht, da der Artikel zu sperrig ist und auch wegen möglicher Fett-Reste kein Versand über DHL, UPS etc möglich ist

 

Meine Frage ist: Kann ich Lagergebühren verlangen.

Ich habe die Presse und auch einige andere sperrige Artikel bei einer Firma untergestellt, da ich demnächst umziehen werde. Somit fallen mir Lagergebühren an. 

 

Kann ich zumindest einen Teil der Lagerkosten auf den Käufer übertragen?? (ca. 5€ pro Woche)

 

Bitte um möglichst schnelle Hilfe...

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Es wäre ein Versand per DHL bei der Größe doch möglich. Schick dem Käufer mal diesen Link: (incl. Abholung)

kann er doch beauftragen, erspart sich die Fahrt und deen Verpackungsstreß.   Laß Ihn voarb bezahlen (PayPal od. Überweisung.

Fertig

 

http://www.dhl.de/de.html

Also die angegebenen 2 Wochen sind ja nun morgen um;

 

als 1. würde ich ab Anfang kommender Woche einen nicht bezahlten Artikel melden.

 

Wenn der Käufer nicht abholen will und nach Versand fragt .......   bringe doch deinen Käufer auf die Idee, eine Versandfirma selbst mit Abholauftrag zu bestellen.   Z.B. Illoxx, DHL-m.Sperrgut ect. , dann hast Du Deine Pflicht getan, da in der AB keine Abholung angegeben wurde.    Ankündigen kannst Du die Lagergebühren schon, Preis, Beweise u. (Extra-Bezahlung) solltest Du mit dem Käufer absprechen.

 

http://www.ebay.de/itm/original-Tecalemit-Fettpresse-Bundeswehr-/261245641758?pt=DE_Haus_Garten_Heim...

 

die Frist zur Abholung ist noch nicht abgelaufen, da ist die Meldung eines nicht bezahlten Artikels, eigendlich noch etwas verfrüht

die Meldung allein nutzt dir auch nichts, setze den Käufer NACHWEISBAR in Verzug

Einschreiben mit Frist zur Abholung / Zahlung

dein selbst geschaffenes Problem könnte die Angabe von PP sein, denn PP verlangt von dir (um den Verkäuferschutz genießen zu dürfen) sendungsverfolgten Versand

 

Lagerkosten kannst du zwar ankündigen, müßtest dann aber auch bereit sein, diese ggf ebenso wie den Kaufpreis einzuklagen

und 20 Euro, pro Monat, für weniger als 1 qm Lagerfläche......

ich hätte auch noch eine größere Halle, die ich dir zur Verfügung stellen könnte 😉

 

du kannst die angefallenen bzw noch anfallenden Kosten belegen ? Pachtvertrag für die Fläche die deine Forderung bestätigen könnte ?

Anonymous
Nicht anwendbar

Verlangen kannst du das schon.

Aber wie willst du den Käufer dazu bringen das er zahlt.

So wie es aussieht bezahlt der ja nicht mal den Artikelpreis.

 

Melde erstmal einen nicht bezahlten Artikel.

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

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