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Lagergebühren berechnen bei Nicht-Abholung??

Habe eine Fettpresse verkauft. Dort stand ausdrücklich "Kein Versand möglich. Nur Abholung nach Absprache innerhalb von 14 Tagen"

 

Jetzt hat sich der Käufer, nachdem er 9 Tage nicht auf Emails etc reagiert hat, gemeldet und angefragt ob nicht doch ein Versand möglich ist, da es für ihn hin und zurück 500km wären.  Das geht aber bei mir nicht, da der Artikel zu sperrig ist und auch wegen möglicher Fett-Reste kein Versand über DHL, UPS etc möglich ist

 

Meine Frage ist: Kann ich Lagergebühren verlangen.

Ich habe die Presse und auch einige andere sperrige Artikel bei einer Firma untergestellt, da ich demnächst umziehen werde. Somit fallen mir Lagergebühren an. 

 

Kann ich zumindest einen Teil der Lagerkosten auf den Käufer übertragen?? (ca. 5€ pro Woche)

 

Bitte um möglichst schnelle Hilfe...

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Also die angegebenen 2 Wochen sind ja nun morgen um;

 

als 1. würde ich ab Anfang kommender Woche einen nicht bezahlten Artikel melden.

 

Wenn der Käufer nicht abholen will und nach Versand fragt .......   bringe doch deinen Käufer auf die Idee, eine Versandfirma selbst mit Abholauftrag zu bestellen.   Z.B. Illoxx, DHL-m.Sperrgut ect. , dann hast Du Deine Pflicht getan, da in der AB keine Abholung angegeben wurde.    Ankündigen kannst Du die Lagergebühren schon, Preis, Beweise u. (Extra-Bezahlung) solltest Du mit dem Käufer absprechen.

 

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