09-01-2013 13:31
Hallo Community,
ich habe am 17.12.2012 einen Artikel per DHL versichert verschickt, welches der Käufer am 15.12.2012 ersteigert und am 16.12.2012 per Paypal bezahlt hat.
Das Paket wurde an die auf dem Paypal-Paketschein angegebene Adresse versand.
Da das Paket nicht zugestellt werden konnte hat DHL die Rücksendung eingeleitet, auf diesem Weg ist es nun verschollen. Ich habe daraufhin eine Nachforschungsauftrag bei DHL eingereicht.
Mittlerweile hat der Käufer bei Paypal (und nicht bei ebay) seinen Käuferschutz geltend gemacht und ich wurde aufgefordert, die DHL-Sendungsnummer einzugeben. Gesagt, getan - keine Stunde Später hat Paypal den Antrag auf Käuferschutz bewilligt und dem Käufer das Geld zurückgezahlt, obwohl der DHL-Nachforschungsauftrag noch nicht bearbeitet wurde.
Nun stehe ich als privater Verkäufer ohne Geld und ohne Paket da.
Sollte das Paket wieder auftauchen möchte ich gemäß den Ebay-AGBs dennoch auf eine Abnahme der Ware bestehen, denn es ist nicht mein Verschulden dass das Paket nicht zugestellt wurde, und ein erneutes Starte der Auktion wäre mit massiver Wertminderung für mich verbunden.
Wie ist nun vorzugehen?
Warum zahlt Paypal das Geld an den Käufer zurück, obwohl der Fall doch noch gar nicht geklärt ist und ich entsprechend der Ebay/Paypal-AGBs das Paket an die bei Paypal hinterlegte Adresse geschickt habe?
Der Käufer ist doch weiterhin zur Abnahme der Ware verpflichtet, sollte das Paket wieder auftauchen, oder nicht?
Abgesehen davon liegt das Versandrisiko doch auf Seiten des Käufers (laut ebay AGB), warum handelt Paypal zu vollen Lasten des VERkäufers??
Sollte dieses Vorgehen so rechtens und korrekt sein kann man Paypal als privater Verkäufer doch in keinem Fall anbieten, oder ist da etwas falsch gelaufen?
Danke!!
FALSCH.
Der Käufer haftet nur bei unversichertem Versand.
Deswegen hat er ja versicherten Versand gewählt.
Da haftet bei Verlust der Paketdienst.
Wenn das Paket nicht wieder auftauchen sollte, wirst Du als Absender
von der Versicherung entschädigt. Es ist also völlig in Ordnung, wenn
der Käufer sein Geld zurückbekommt. Wenn nicht von PayPal, dann
müßtest Du es ihm erstatten, spätestens wenn Du die Entschädigung
der Versicherung erhalten hast.
Das ändert aber nichts an Eurem Kaufvertrag.
Du bist verpflichtet, dem Käufer die bezahlte Ware zu senden.
Wenn Du das nicht kannst, muß er auch nicht bezahlen.
Da du das Geld aber offenbar haben willst, solltest Du Dir schonmal
Gedanken machen, wo Du einen Ersatzartikel hernimmst, falls das
Paket nicht mehr auffindbar sein sollte.
Momentan hat der Käufer Geld UND Ware verloren, obohl er nichts dafür kann.
Du hast gar nichts verloren. Die Ware gehört Dir nicht mehr und das
Geld wird Dir ggf von der Versicherung erstattet.
Was zum ]:) willst Du denn noch???
Sollte das Paket wieder auftauchen, hindert Euch niemand daran,
den Verkauf erneut abzuwickeln. Der Käufer hat ja auch einen
Anspruch darauf !