09-01-2013 13:31
Hallo Community,
ich habe am 17.12.2012 einen Artikel per DHL versichert verschickt, welches der Käufer am 15.12.2012 ersteigert und am 16.12.2012 per Paypal bezahlt hat.
Das Paket wurde an die auf dem Paypal-Paketschein angegebene Adresse versand.
Da das Paket nicht zugestellt werden konnte hat DHL die Rücksendung eingeleitet, auf diesem Weg ist es nun verschollen. Ich habe daraufhin eine Nachforschungsauftrag bei DHL eingereicht.
Mittlerweile hat der Käufer bei Paypal (und nicht bei ebay) seinen Käuferschutz geltend gemacht und ich wurde aufgefordert, die DHL-Sendungsnummer einzugeben. Gesagt, getan - keine Stunde Später hat Paypal den Antrag auf Käuferschutz bewilligt und dem Käufer das Geld zurückgezahlt, obwohl der DHL-Nachforschungsauftrag noch nicht bearbeitet wurde.
Nun stehe ich als privater Verkäufer ohne Geld und ohne Paket da.
Sollte das Paket wieder auftauchen möchte ich gemäß den Ebay-AGBs dennoch auf eine Abnahme der Ware bestehen, denn es ist nicht mein Verschulden dass das Paket nicht zugestellt wurde, und ein erneutes Starte der Auktion wäre mit massiver Wertminderung für mich verbunden.
Wie ist nun vorzugehen?
Warum zahlt Paypal das Geld an den Käufer zurück, obwohl der Fall doch noch gar nicht geklärt ist und ich entsprechend der Ebay/Paypal-AGBs das Paket an die bei Paypal hinterlegte Adresse geschickt habe?
Der Käufer ist doch weiterhin zur Abnahme der Ware verpflichtet, sollte das Paket wieder auftauchen, oder nicht?
Abgesehen davon liegt das Versandrisiko doch auf Seiten des Käufers (laut ebay AGB), warum handelt Paypal zu vollen Lasten des VERkäufers??
Sollte dieses Vorgehen so rechtens und korrekt sein kann man Paypal als privater Verkäufer doch in keinem Fall anbieten, oder ist da etwas falsch gelaufen?
Danke!!
@ inte_de (Die Endung "_de" ist übrigens verboten!)
Warum sollte der Käufer die Ware nicht mehr haben wollen?
Er hat sie gekauft, er hat sie bezahlt, nur hat er sie leider nicht erhalten.
Deswegen hat er sich über den Käuferschutz sein Geld zurückgeben lassen.
Das ist völlig in Ordnung. Du hast schließlich Deine Verpflichtung zur
Lieferung nicht eingehalten. Hier haftest Du auch für Deine Erfüllungsgehilfen,
sprich den Paketdienst.
Ihr habt nach wie vor einen rechtsgültigen Kaufvertrag, auf dessen
Erfüllung der Käufer bestehen kann. Sollte das Paket nicht wieder auftauchen,
mußt Du für den verkauften Artikel Ersatz beschaffen und an den Käufer
liefern. Der bezahlt dann natürlich wieder den ursprünglichen Gesamtbetrag.
Hätte der Käufer nicht mit PayPal bezahlt, müßte er Dich verklagen,
um Geld oder Ware zu erhalten. Käufe ohne PayPal sind für Käufer
ein unkalkulierbares Risiko, auf das man sich niemals einlassen sollte.
Dank PayPal hat der Käufer in diesem Fall wenigstens sein Geld zurückbekommen.
🙂
Die Ware wurde ihm ja leider nicht geliefert 😞
Aber Du schreibst ja, daß Du damit 'einverstanden' bist, wenn das Paket
verschwunden bleibt, wenn Dir nur dhl das Geld erstattet 😮
Du hast wirklich sehr merkwürdige Einstellungen.
Nebenbei bemerkt:
Warum sollte PayPal das Geld nur 'bis zur vollständigen Abwicklung des Falles' einfrieren?
Der Fall ist doch geklärt: Das Paket ist beim Paketdienst verschwunden.
Die Schadensregulierung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und dhl.