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Paket Verloren - Käufer macht Käuferschutz geltend - ich habe nun weder Paket noch Geld!!

Hallo Community,

 

ich habe am 17.12.2012 einen Artikel per DHL versichert verschickt, welches der Käufer am 15.12.2012 ersteigert und am 16.12.2012 per Paypal bezahlt hat.

Das Paket wurde an die auf dem Paypal-Paketschein angegebene Adresse versand.

Da das Paket nicht zugestellt werden konnte hat DHL die Rücksendung eingeleitet, auf diesem Weg ist es nun verschollen. Ich habe daraufhin eine Nachforschungsauftrag bei DHL eingereicht.

Mittlerweile hat der Käufer bei Paypal (und nicht bei ebay) seinen Käuferschutz geltend gemacht und ich wurde aufgefordert, die DHL-Sendungsnummer einzugeben. Gesagt, getan - keine Stunde Später hat Paypal den Antrag auf Käuferschutz bewilligt und dem Käufer das Geld zurückgezahlt, obwohl der DHL-Nachforschungsauftrag noch nicht bearbeitet wurde.

Nun stehe ich als privater Verkäufer ohne Geld und ohne Paket da.

Sollte das Paket wieder auftauchen möchte ich gemäß den Ebay-AGBs dennoch auf eine Abnahme der Ware bestehen, denn es ist nicht mein Verschulden dass das Paket nicht zugestellt wurde, und ein erneutes Starte der Auktion wäre mit massiver Wertminderung für mich verbunden.

Wie ist nun vorzugehen?

Warum zahlt Paypal das Geld an den Käufer zurück, obwohl der Fall doch noch gar nicht geklärt ist und ich entsprechend der Ebay/Paypal-AGBs das Paket an die bei Paypal hinterlegte Adresse geschickt habe?

Der Käufer ist doch weiterhin zur Abnahme der Ware verpflichtet, sollte das Paket wieder auftauchen, oder nicht?

Abgesehen davon liegt das Versandrisiko doch auf Seiten des Käufers (laut ebay AGB), warum handelt Paypal zu vollen Lasten des VERkäufers??

Sollte dieses Vorgehen so rechtens und korrekt sein kann man Paypal als privater Verkäufer doch in keinem Fall anbieten, oder ist da etwas falsch gelaufen?

Danke!!

Gesamtes Thema betrachten

Es nützt nichts.

Der TE ist 100% beratungsresistent und will nur hören, was ihm gefällt.

 

Man sollte hier nicht vergessen, daß auch Käufer zivilrechtliche Ansprüche

an den Verkäufer hätte, die diesen noch sehr teuer zu stehen kommen könnten.

 

Es wäre also durchaus sinnvoll, mit der eingetretenen Situation zufrieden

zu sein und zu hoffen, daß der Käufer keine weiteren Forderungen erhebt.

 

Leider ist bei dem österreichischen VK-Account nichtmal ersichtlich,

ob privat oder gewerblich, aber wenn er meint, einen Wertverlust erlitten zu haben,

muß er wohl gewerblich sein 😉

 

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