abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pkw verkauft, Käufer verschiebt den Abholtermin, Fall gemeldet wegen nicht bezahlten Artikel, Termin für Abholung nicht eingehalten - jetzt?

jt_croma
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

ich habe meinen Pkw per Sofortkauf für 2500€ angeboten der am 02.04. verkauf wurde, jedoch ohne Abholterminhinweis in der Beschreibung.

 

Käufer hat sich nach dem Kauf nicht gemeldet.

 

Habe dann (02.04.) die 1. Zahlungsinformationen gesendet mit der Frage wann der Wagen abgeholt wird - keine Reaktion.

 

Am 04.04. habe ich eine 2. Zahlungsinformation gesendet - keine Reaktion.

 

Am 06.04. habe ich einen Fall wegen nicht bezahltem Artikel eröffnet - keine Reaktion.

 

Am 07.04 habe ich die Frage gesendet wann er gedenkt den Wagen abzuholen - keine Reaktion.

 

Dank einer Suchmaschine konnte ich seine private und berufliche Telefonnummer herausfinden und habe ihn angerufen, das war am 12.04. - dort meinte er, er wollte sich Heute Abend noch melden - bin ihm quasi mit dem Anruf zuvorgekommen (10Tage nach Gebot/Kauf.....................).

 

Wir haben telefonisch einen Abholtermin vereinbart für das (den) bevorstehende(n) WE (Sonntag 14.04.).

 

Am Abend des 12.04. bekam ich eine SMS dass er diesen Sonntag nun doch nicht kann, den Wagen aber ganz sicher haben will, deshalb auf nächstes WE (Sonntag) verschieben muss - ich habe mich als einverstanden erklärt, jedoch mit vorheriger Überweisung der Kaufsumme! Er war damit nicht einverstanden, obwohl er am Telefon meinte er würde mind. die HÄLFTE Anzahlen, nun wolle er lieber bei Abholung den VOLLEN Betrag bezahlen.

 

Habe mich auch damit als einverstanden erklärt, JEDOCH mit folgender Fristsetzung/Bedingung:

 

Unter Berufung auf §271 BGB, verlangte ich eine terminliche Leistung - Zahlung und Abholung - bis spätestens 21.04. Sollte dies nicht eingehalten werden, würde ich rechtliche Schritte einleiten (in der Beschreibung stand bei Nichtabnahme/Spaßbieter 25% Schadensersatz.

 

Am 21.04. abends, habe ich den eröffneten Fall bei Ebay geschlossen mit dem Vermerk, dass ich die Zahlung NICHT erhalten habe.

 

Heute ist der 22.04. und meine Fragen lauten:

 

1. Habe ich das Recht, den Wagen erneut einzustellen - da ja die Fristsetzung, ohne Angabe von Gründen, nicht eingehalten wurde?

 

2. Habe ich das Recht, bei einem niedrigen Erlös beim Verkauf die Differenz ihm in Rechnung zu stellen?

 

3. Oder wird dies abgegolten mit den 25% Schadensersatz?

 

4. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich unverzüglich zum Anwalt gehen, aber, muss ich vorher ihm noch einen weiteren Termin als Frist setzen?

 

Das große Ärgernis, ich hatte mich entschlossen den Wagen nun doch zu behalten - der Käufer kam mir mit dem Gebot zuvor, daher musste ich den Wagen natürlich abmelden und mir einen anderen Wagen kaufen! Das hätte ich nicht getan wenn der Wagen nicht verkauft worden wäre! nun blockiert der abgemeldete Wagen meine Garage und mein neuer darf draußen stehen.

 

Bevor ich zum Anwalt gehe (was mich nichts kosten wird, nur steht der Wagen noch immer hier und muss weg), ist mir Punkt 4 ganz wichtig zu wissen, bitte daher um freundliche Hilfe!

 

MfG

Gesamtes Thema betrachten
jt_croma
Auf Erkundungstour

Habe gerade mit meiner RSV und daraufhin mit einer RA telefoniert und den Fall geschildert.

 

RA hat gefragt ob es sich dabei um eine Auktion oder einem Sofortkauf gehandelt hat - SK - daraufhin habe ich laut RA jetzt schon die Möglichkeit Klage einzureichen.

 

Habe dann nochmal die SMS vom Käufer durchgelesen und da steht doch tatsächlich mit drin (hatte ich überlesen):

 

"Ich hole es spätestens bis zum 21.04. ab."

 

DAS reicht doch jetzt schon um mit Erfolg zum Anwalt zu gehen, durch ihn den Rücktritt zu erklären und den Käufer auf die 25% in Anspruch zu nehmen?

 

Soll nicht heissen dass ich das so mache, morgen telefoniere ich nochmal mit meiner RSV und dann wird entschieden.

 

Danke auf jeden Fall cuardos für deine ausführliche Stellungnahme!

 

PS: Will so schnell wie möglich A. dass der Käufer den abholt/bezahlt oder B. ich ihn frei von Rechten des bisherigen Käufers inserieren kann. Aber das mit der weiteren Frist und Beweisdruch (Einschreiben/Rückschein) verstehe ich natürlich auch. Denke aber es gibt mehr Erfolgschancen wenn ein Anwalt/eine Anwältin dieses Schreiben aufsetzt....

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder