11-12-2019 10:27
Richtig, die Nachforschung musst Du anstellen.
Ein Einwurf-Einschreiben ist nur bedingt die richtige Wahl und genügt nicht den Verkäuferschutz-Bestimmungen von PayPal.
Weil eben nur pauschal eine Zustellung, jedoch ohne Zustellort und ohne Empfänger benannt wird.
Zudem ist das Einwurf-Einschreiben bei der Deutschen Post nur pauschal mit 20 € gegen Verlust versichert.
Hier natürlich hoffnungslos daneben:
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=283615230727&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Die Auskunft von der Post ist Blödsinn, einm Einwurf-Einschreiben taucht genauso zügig in der Sendungsverfolgung auf wie ein echtes Einschreiben bzw. ein Paket.
Vorausgesetzt natürlich, der Zusteller quittiert den Einwurf auf seinem Handgerät.
Eine Woche nach Kauf (und eventuell auch schon nach Paypal-Zahlung) vom 12.11. hätte ich am 20.11.2019 wohl auch einen Fall eröffnet, wenn der Artikel nicht bei mir liegt und die Sendungsverfolgung nix bringt.
So richtig schlau werde ich jetzt allerdings nicht aus den Formulierungen "Rückgabe" und "Er hat den Fall aber bereits am 20.11 eingereicht".
Eventuell ist das nur der verquasten Ausdrucksweise von eBay geschuldet, wenn der Käufer dort eine Anfrage eröffnet.