12-11-2013 19:13
Hallo, habe als Privatverkäufer einen Artikel verkauft. habe unter den verkaufstext den üblichen satz Privatverkäufer keine Rücknahme, Gewährleistung usw. Dann habe ich entdeckt, das Ich Rücknahme akzeptiert oben im Vordruck stehen habe. habe aber mal Rücknahme nicht akzeptiert gespeichert. Das ganze versehe ich nicht, habe gelesen, das es anderen auch schon so erging. Was zählt denn nun, wenn es hart auf hart geht ? Mfg Jessica
Das ist eine Voreinstellung im Verkaufsformular.
Hart auf Hart wird wohl im Zweifel ein Richter endscheiden müssen.