10-09-2013 09:13
Guten Morgen,
zur Zeit habe ich wohl Pechsträhne. Letzte Woche habe ich ein Seniorenhandy ausgeliefert. Gebraucht, aber tadelloser Zustand. Nun erhalte ich heute eine Nachricht, der Lautsprecher sei kaputt und werde gleich darauf verwiesen, dass ich wohl Rückgaberecht angegeben hatte (habe nie darauf geachtet muss ich zu meiner Schande gestehen).
Wie läuft das nun: muss sie zuerst zurückschicken und ich überweise dann oder muss ich zuerst überweisen?
Danke und Gruß
Daya
nenne doch bitte mal den Käufer den >Nickname darfst Du veröffendlichen< oder die Artikelnrummer der Auktion.
Woher weis der K das der Lautsprecher kaputt ist, möglicherweise hat er das Handy nur verstellt und dann darfst Du 2 x Porto bezahlen, weil es so spannend ist Päckchen zu öffnen und wieder für lau umzusenden.