26-04-2014 13:17
Hallo
Ich bin Privat Verkäufer und habe ein Aquarium(Komplett Set) verkauft und verschickt. Angeblich ist das Becken beim Transport kaputtgegangen , weil angeblich nicht ordentlich verpackt ,was aber nicht stimmt !! Wir machen immer Fotos von den Sendungen und bisher sind alle zerbrechlichen Waren heil angekommen.Wir bedauerten den Umstand und baten an die Sachlage zu prüfen und einen Teil zu erstatten wenn das Paket zurückgesendet wird. Da das Paket versichert war baten wir um Rücksendung und Schadensmeldung beim Lieferanten .Wir bekamen das Paket zurück allerdings eine völlig andere Verpackung und zudem nicht Vollständig!!!Die Ware belief sich auf über 200 Euro und bis auf das kaputte Becken war nichts weiter in dem Karton!! Zudem lehnte das Transport Unternehmen den Schaden ab da Verpackung nicht ausreichend war !!???!! Allerdings war DIESES NICHT unser Karton den Sie geprüft haben!!! Nun will der Käufer den Teilbetrag und hat zudem den Inhalt der einen Warenwert von 210Euro hat einfach behalten droht mit Anwalt und Strafanzeige wegen Betruges O.o !
Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?
lg und Danke im Voraus
"Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?"
Zwei mal " Nein "
Fordere Ihn auf den gesammten Kauf zurückzusenden.
Erst dann bist Du verpflichtet die gesammten Kosten zu erstatten.
Hast Du allerdings mit dem Käufer vereinbart das er nur den defekten Teil zurück schickt
dann geht es einzig um die Teilerstattung welche Ihr untereinander aushandeln müsst.