16-09-2014 11:35
Du irrst, wenn Du Dich so an ebay wendest ( und hier ist nicht ebay, sondern das user-forum )
Wenn Du eine Chance haben willst, kannst Du den Käufer nur darauf hinweisen, dass Deiner Meinung nach aufgrund der Störung bei ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Dann könnte der (verhinderte) Käufer klagen. Ob er Recht bekommt - steht auf einem anderen Blatt. Immerhin müßte er beweisen, dass der Vertrag zustandegekommen ist.