16-09-2014 11:35
Du irrst, wenn Du Dich so an ebay wendest ( und hier ist nicht ebay, sondern das user-forum )
Wenn Du eine Chance haben willst, kannst Du den Käufer nur darauf hinweisen, dass Deiner Meinung nach aufgrund der Störung bei ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Dann könnte der (verhinderte) Käufer klagen. Ob er Recht bekommt - steht auf einem anderen Blatt. Immerhin müßte er beweisen, dass der Vertrag zustandegekommen ist.
@tina*gerda dann melde es hier:
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html
0800-723 57 06
täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
ist mein Artikel verkauft worden und ich konnte ihn nicht mehr vor Auktionsende beenden.
Nicht wahr , oder ???
Du hast in jedem Fall einen Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen. Er hat Anspruch auf Lieferung des Artikels zum zuletzt gebotenen Preis.
Du kannst den Wert des Artikels, vor dem Versand, feststellen und von Ebay Schadenersatz über den Differenzbetrag zum marktüblichen Preis verlangen, da Ebay für den dir entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Du UND der Käufer können nichts dafür, dass Ebay nicht erreichbar war. Dafür ist ganz alleine Ebay verantwortlich.
Problem bei der ganzen Sache: Du wirst den entstandenen Schaden kaum bei Ebay einklagen können.
tina*gerda schrieb:
Spoilerguten Tag bei Ebay,aufgrund Ihrer Störung gestern,
ist mein Artikel verkauft worden und ich konnte ihn nicht mehr vor Auktionsende beenden.
Nunmehr nutzt der Käufer das aus und will die Aktion nicht annullieren. Er besteht auf den Kaufvertrag, den ich nicht abschließen wollte.Ich finde es unerhört, dass ich meinen Artikel einfach so "verschleudern" muss.Ich bitte, den Verkauf zu annullieren.Ich habe bereits bei Ihnen gestern eine Anfrage gemacht, leider noch keine Antwort erhalten.Ich bitte um Antwort, ob ich auch vor diesem Verkauf geschützt bin.Martina Balewski
Moin
wieso glaubst Du, dass Du DANN keinen Vertrag gehabt hättest?
Wenn Du widerrechtlich vorzeitig beendet HÄTTEST,
hätte der zum Zeitpunkt der Beendung Höchstbietende
ebenfalls Anspruch auf den Artikel . . . zum zuletzt sichtbaren Preis.
In Deinem Fall jetzt also gehoppst, wie gesprungen, weil in JEDEM Fall ein ZU geringer Erlös.
gerade erreicht mich diese Info:
d.h. es gibt für die von einem Verkäufer annullierten Kaufverträge keine Provisionsforderungen und roten BW!:
Liebes eBay-Mitglied xyz, diese Mitteilung bezieht sich auf die technischen Probleme, die vor Kurzem bei eBay auftraten, und beschreibt, wie wir dafür sorgen, dass Sie als einer unser geschätzten Verkäufer auch in bedauerlichen Fällen dieser Art geschützt bleiben. Am Sonntag, den 14. September behinderten vorübergehende Probleme die Verfügbarkeit verschiedener eBay-Websites und Kundenservice-Plattformen weltweit. Die ersten Probleme wurden um 12:15 Uhr festgestellt und das eBay-Technologie-Team begann sofort, an einer Lösung zu arbeiten. Wenige Stunden später um 19:45 Uhr war die Funktionalität der Websites größtenteils wiederhergestellt. Die persönlichen Daten unserer Kunden waren während dieses Vorfalls zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Wir sind uns im Klaren darüber, wie wichtig die einwandfreie Verfügbarkeit von eBay für Ihre Geschäfte ist, und bedauern, dass unsere Leistungen in jüngster Zeit Ihren Erwartungen nicht gerecht wurden. Wir entschuldigen uns für diese Probleme und unternehmen gezielte Schritte, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die folgenden Maßnahmen gewährleisten, dass Ihnen für Ihre Transaktionen als Verkäufer, die durch diese Probleme behindert wurden, keine Nachteile entstehen: • eBay erstattet automatisch alle Gebühren für bestimmte Angebote, die am Sonntag, den 14. September 2014 zwischen 12:15 Uhr und 21:45 Uhr endeten. Mit dem um zwei Stunden verlängerten Zeitraum möchten wir sicherstellen, dass tatsächlich alle möglicherweise betroffenen Kunden diese Rückerstattung erhalten. o Die Gebühren werden für alle beendeten Auktionsangebote (mit Ausnahme von Verkäufen zu einem Sofort-Kaufen-Preis) sowie für alle Festpreisangebote gutgeschrieben, die ohne Verkauf endeten (mit Ausnahme von Angeboten, die für 30 Tage oder mit der Option "Gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden). o Kostenlos eingestellte Angebote, die von den Problemen betroffen waren, können innerhalb von 7 Tagen erneut kostenlos eingestellt werden. Dies gilt auch für Verkäufer, die alle ihnen zustehenden kostenlosene Angebote bereits genutzt haben. • Alle Transaktionsmängel, die sich auf die Probleme zurückführen lassen, werden entfernt und wirken sich nicht auf den Servicestatus des Verkäufers aus. Die Gutschriften werden Ihrem Konto bis spätestens 23. September 2014 zugewiesen und in der im Oktober ausgestellten Rechnung aufgeführt. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns von größter Wichtigkeit und Ihr Vertrauen in den Service von eBay ist das Fundament unseres Erfolgs. Vielen Dank, dass Sie bei eBay verkaufen. Mit freundlichen Grüßen Steve Boehm Global Customer Experience
Moin!
Du bist hier im Forum!
Melde dich doch damit beim Kundendienst!