16-09-2014 11:35
Du hast in jedem Fall einen Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen. Er hat Anspruch auf Lieferung des Artikels zum zuletzt gebotenen Preis.
Du kannst den Wert des Artikels, vor dem Versand, feststellen und von Ebay Schadenersatz über den Differenzbetrag zum marktüblichen Preis verlangen, da Ebay für den dir entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Du UND der Käufer können nichts dafür, dass Ebay nicht erreichbar war. Dafür ist ganz alleine Ebay verantwortlich.
Problem bei der ganzen Sache: Du wirst den entstandenen Schaden kaum bei Ebay einklagen können.