29-11-2012 21:37
Ein Käufer macht von seinem Rückgaberecht gebrauch, da er sich mit der Anzahl etwas vertan hat. Ich möchte ihm den Betrag erstatten. Wie wickle ich dies sauber ab, um auch von Ebay die Provision zurückzubekommen? Das Problem ist, dass es eine Teilrücknahme ist und nicht 1:1 auf den Kauf übertragen werden kann.
Vielen Dank für einen guten Rat!
deinen STeuerkram solltest du auch bearbeiten.....
einmal die Umsatzsteuer ID, einmal deine persönliche ID ?:|