06-01-2017 17:34
Hallo alleseits,
Ein Käufer hat z. B.einen Artikel nicht erhalten hat und setzt sich über die Option
Probleme klären->Artikel nicht erhalten mit eBay in Verbindung. Darauf hin erfogt ja eine Fallöffnung und die Sache wird über das 'eBay Gericht' geklärt.
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Wie sieht das aber der Option Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer aus? Wird ein Probem dann privat gemeint ist zwischen Käufer und Verkäufer geklärt oder hat eBay auch da die Fingerchen im Spiel?
vG, klabautertine
der Käufer kann doch am Artikelmenü über weitere Aktionen von vornherein auswählen.
An erster Stelle steht die Kontaktaufnahme. Erst an dritter Stelle steht die Meldung des Nichterhalts.