27-12-2012 01:10
Ist es erlaubt, Tierpräparate von geschützten Arten ohne CITES zu verkaufen, wenn diese vor dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen stammen und man keine Behördliche Genehmigung haben kann, sie älter sind als das in Kraft treten des Abkommens-also "Altpräparate"?
Was heißt oder bedeutet das genau???
"Wenn der Verkauf privat ist, fällt sowas unter die Begrifflichkeit des Hausrates nach hiesigem Artenschutzrecht und ist somit gesetzlich erlaubt."
Es geht mir um Erbstücke, die älter sind als das in Krafttreten des Abkommens-vom Opa???
Ist das dann erlaubt oder verboten?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kai