05-05-2014 00:04
Laut Gesetz ist der Verkauf von selbst hergestellter Ware für einen privaten Verkäufer bei ebay scheinbar nicht erlaubt.
Nun gibt es aber eine Menge privater Anbieter, die z.B. selbstgestrickte Babykleidung in großer Anzahl anbieten, Vorhänge nähen, oder sonstige Handarbeiten anbieten - was ich völlig in Ordnung finde.
Heißt das aber jetzt, dass diese Menschen sich alle ungesetzlich verhalten und angezeigt werden können?
Alles was ich bisher zu diesem Thema gefunden habe war nicht eindeutig. Gibt es da eine Grauzone oder einen Ermessungsspielraum? Hängt das von der finanziellen Größenordnung der Gewinnspanne ab und wie stellt ebay selbst sich dazu?
Klar ist mir, dass ein Privater nicht jeden Monat 10 neue DVD-Player verkaufen kann, das riecht dann schon sehr nach Gewerbe.
Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?
Da ich hobbymäßig gerne Filze, wollte ich auch so manches bei ebay anbieten, aber jetzt traue ich mich nicht so recht.
Wo finde ich eine rechtlich verbindlcihe Aussage. Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Alle Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen, die beinahe jede Frage im Forum unqualifiziert beantworten und die es hier in erschreckend hoher Anzahl gibt, können sich die Mühe sparen.
Sie werden von mir ganz einfach ignoriert.
Obelix, zu Deinem hier aufgeführten Problem kann ich Dir leider nichts mitteilen.
Bis eben wußte ich nicht, dass man angeblich selbstgemachte Dinge nicht bei Ebay anbieten darf.
Aber solche kaum verständlichen komischen Eigenarten runden das Bild der fragwürdigen Ebay Vorschriften nicht positiv, sondern eher negativ ab.
@stratosair
Da hast du wohl scheinbar etwas falsch verstanden
Natürlich darf man grundsätzlich auch selbst gemachte Dinge anbieten.
Die Grenzen zur Gewerblichkeit sind allerdings fließend und schwammig.
Ab welcher Menge/ Häufigkeit der Angebote und ab welchem Umsatz es sich dann um eine, ausschließlich für den Weiterkauf bestimmte Produktion handelt, stellen bei Bedarf gegebenenfalls Richter fest.
Da spielen außerdem auch noch andere Faktoren eine Rolle
Aber auch schon die Abmahnung durch einen echten, angemeldeten gewerblichen Verkäufer, der in so einem "Privat-Verkauf" möglicherweise eine Konkurrenz sieht, kann durchaus schon unangenehm und teuer werden.
Es existieren sogar so genannte Abmahn-Anwälte die sich auf solche Fälle spezialisiert haben
"Bis eben wußte ich nicht, dass man angeblich selbstgemachte Dinge nicht bei Ebay anbieten darf."
hmm... es ist erschreckend mit welchen Rechts-Unwissen hier VK agieren
Mit ebay hat das nichts zu tun, jede Art von Herstellung und Weiterverkauf ist Handel und ohne Gewerbeschein wird der Tatbestand des Schwarzhandels.erfüllt.
Anstatt hier über alle Forenmitglieder zu urteilen, nur weil deren Antworten nicht die sind die man hören möchte, sollte man sich vielleicht mal mit den gegebenen Grundlagen auseinandersetzen bevor man mit dem Verkauf beginnt.
1.. siehe Kommentar von stratosair:
D.h., Ich bin nicht der Einzige, der das so empfindet und ich habe schon mehr als einmal hier gelesen, dass viele schockiert darüber sind, wie mit ihnen umgegangen wird.
Es sind immer wieder dieselben Namen, die mir negativ auffallen. Sie kommentieren beinahe jede Frage bissig, unsachlich und inkompetent! Ich habe das Ganze bereits eine Weile beobachtet
2. "Wer lesen kann ist besser dran...."
Wo bitte habe ich etwas von ALLEN Forenmitgliedern geschrieben??? Hätte ich ALLE gemeint, würde ich ja hier wohl kaum eine Frage stellen, oder?
3. Meine Rede war von allen Dauermobbern, Lästermäulern und Angriffslustigen,
Daraus wird deutlich, dass es mir um die Art und Weise des Umgangs mit Fragestellenden geht, nicht um den Inhalt der Antworten.
4. Zitat von dir : " es ist erschreckend mit welchen Rechts-Unwissen hier VK agierenollte man sich vielleicht mal mit den gegebenen Grundlagen auseinandersetzen bevor man mit dem Verkauf beginnt."
GENAU DAS TUE ICH DOCH!
Ich stelle meine Frage in der Community BEVOR ich agiere!!! Oder hast du schon einen Artikel von mir auf ebay gefunden???
5. Mit deinem Kommentar zu meiner Frage hast du dich leider selbst disqualifiziert!
Ich antworte trotzdem, weil du in deiner Wortwahl nicht verletzend warst.
6. Hätte ich dir im Ton dieser Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen geantwortet würde sich das ungefär so anhören:
"hmm...es ist erschreckend wie viele sich hier zu Wort melden, die zu blöd sind, eine Frage richtig zu lesen! Du hast ja nicht mal kapiert, wovon ich rede! Bevor man hier antwortet, sollte man die Frage erst mal richtig verstanden haben. Solche unfahigen Ebayer sollten hier lieber den Mund halten, statt irgendeinen Mist zu schreiben. Dein Leseverständnis scheint ja nicht gerade besonders audgeürägt zu sein".... und so weiter!
Wie gesagt, so WÜRDE sich das anhören. Und falls du dich dann angegriffen fühlen würdest, wäre meine Antwort an dich : Du brauchst dich hier nicht aufzuregen, nur weil meine Antwort nicht die ist, die du hören möchtest...."
Nichts für ungut!