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Verkauf von selbst hergestellter Ware - erlaubt oder nicht?

Laut Gesetz ist der Verkauf von selbst hergestellter Ware für einen privaten Verkäufer bei ebay scheinbar nicht erlaubt.

 

Nun gibt es aber eine Menge privater Anbieter, die z.B. selbstgestrickte Babykleidung in großer Anzahl anbieten, Vorhänge nähen, oder sonstige Handarbeiten anbieten - was ich völlig in Ordnung finde.

 

Heißt das aber jetzt, dass diese Menschen sich alle ungesetzlich verhalten und angezeigt werden können?

 

Alles was ich bisher zu diesem Thema gefunden habe war nicht eindeutig. Gibt es da eine Grauzone oder einen Ermessungsspielraum? Hängt das von der finanziellen Größenordnung der Gewinnspanne ab und wie stellt ebay selbst sich dazu?

Klar ist mir, dass ein Privater nicht jeden Monat 10 neue DVD-Player verkaufen kann, das riecht dann schon sehr nach Gewerbe.

Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?

 

Da ich hobbymäßig gerne Filze, wollte ich auch so manches bei ebay anbieten, aber jetzt traue ich mich nicht so recht.

 

Wo finde ich eine rechtlich verbindlcihe Aussage. Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben. 

 

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

 

Alle Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen, die beinahe jede Frage im Forum unqualifiziert beantworten und die es hier in erschreckend hoher Anzahl gibt, können sich die Mühe sparen.

Sie werden von mir ganz einfach ignoriert.

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi,

 

klar ist es erlaubt;-)

 

Wenn Du Deine 5-7 Filzartikel/Jahr mit Deinem anderem Krims verkaufst, wird das sicher niemanden interessieren

 

Der Handarbeitsbereich wird als Grauzone betrachtet. Meist jedoch nur von den Verkäufern selbst.... Vorsichtig sollte man daher sein, insbesondere wettbewerbsrechtlich gegen Abmahnungen. Wenn man sein Hobby ein wenig kleingewerblich betreibt und ggf. ausbaut, braucht es eigentlich nicht viel, um einigermassen rechtssicher zu fahren. Das ist kein Buch mit 7 Siegeln und man braucht auch keinen Anwalt, höchstens mal einen Rat von seinem Steuerberater oder LoHi.

 

Zuerst sollte man sich einen gewerblichen ebay-Account für seine VK-Aktivitäten zulegen und auf Wettbewerbs- und Internetrechtliche Bestimmungen beachten


Auf ebay findet man hierzu sehr gut aufbereitete Infos z.B. zu den für den Onlinehandel wichtigen Themen
- Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
- Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

 

 

Weitere Infos und Links:

Behördlich: Infos zur Gewerbeanmeldung
http://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/kleingewerb...
Die Kosten für eine Gewerbean- oder abmeldung bei seiner Stadt oder Gemeinde sind einmalig ca. 30 EUR

Behördlich: Steuerrechtliche Bestimmungen beachten
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/kleingruendungen.html
Am besten mal das Finanzamt persönlich aufsuchen und sich beraten lassen



In den meisten Fällen laufen die Handarbeiter steuerfrei, da der Erlös unterhalb und innerhalb der Freibeträge und sowieso nicht der Rede wert ist.

Antworten (7)

Antworten (7)

ich denke mal , das es Eindeutig da steht ( http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html ) .. und dabei spielt es keine Rolle ob es nun Sachen für 1 Euro oder für 1000 Euro sind ... Herstellung zum Weiterverkauf ist als Gewerblich Einzustufen hier auf eBay und daran sollte man sich halten .... ob das nun auch ausserhalb von eBay so ist ... ja da gibt es unterschiedliche Aussagen .. aber zumindestens auf eBay ist es eindeutig geregelt und daher würde der TE gewerblich Einzustufen sein.

Hallo,

 

 hier ist nicht Ebay das Problem, sondern das Gestz, welsches da sinnbildlich meint, wer zum Verkauf Ware/Artikel herstellt oder solche erwirbt, handelt gewerblich.

 

Das kann unangenehme Folgen haben, da auch zB gewerbliche Verkäufer, die durch das Gesetz z B mit Wiederruf und Rückgabe/Umtausch usw rechnen müssen, unter Umständen so einen "Konkurrenten" abmahnen lassen oder eine Unterlassungsklage oder sonstwas in die Wege leiten, die dem kleine Zwerge-filzer dann mehr Geld kosten könnte, als er mit den Fusseldingern in zehn Jahren verdienen könnte.

 

LG

Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?

 

Bitte es nicht so lapidar verallgemeinern:

 

Nein, es geht nicht um die 20 Strümpfe oder die dadurch erzielten Einnahmen  von 20- 100€  im Monat  sondern um die fehlende  Gewerbeanmeldung und  um nicht angegeben Einnahmen.

 

Warum z.B. ist Neuware auf einem Flohmarkt verboten ? Warum überprüfen wohl Gewerbeaufsichtspersonen die Flohmarkstände auf Neuware ?? Vielleicht weil es Schwarzhandel ist ?

 

"Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben."

 

Ich denke, alle 6 - 8 Wochen einen Zwerg einzustellen kannste schon wagen.

Die sieht man ja ohnehin kaum, so klein wie die sind... 😉

 

Nee, Spass beiseite - es ist laut eBay-Grundsätzen tatsächlich nicht erlaubt,

als privater VK etwas herzustellen, um es hier weiterzuverkaufen.

 

Es gibt zwar wirklich viele, die das machen - ich persönlich finde es auch ok -

aber wenn einen jemand reinreiten will, könnte man durchaus Probleme bekommen.


...

 

O-Ton "stratosair": 

 

"Mir ging das leider genauso. Ich war richtig geschockt und zweifelte an meinem Verstand. 

**bleep** was hatte ich verbrochen, damit eine Meute von Fake-Figuren

an jedem Wörtchen von mir Gründe fanden um daran was auszusetzen.

 

Und das alles geschah rüpelhaft, unverschämt, pampig und zugleich einfach so dämlich,

dass man wegen deren Dummheit fast Mitleid haben muss. mit diesen Fragwürdigkeiten." 

 

_________________________________________________________________

 

Kann mich gerade nur schwer entscheiden,

ob ich darauf - ein weiteres Mal - näher eingehen möchte oder nicht...

 

Dir einen Besen in die Hand drücken, damit du vor deiner eigenen Tür kehren kannst -

 

oder mit diesem Bibelzitat auf die Sprünge helfen soll...

 

„Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders,

aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“ (Matthäus 7,3 EU).

 

 

Schaumermal... einstweilen ein kleines Präsent

für dein armes, geschocktes, so überaus sensibles Ego,

in dem du dich sicher nur allzu gern wiedererkennen wirst:

 


smilie_engel_064.gif

 

Obelix,  zu Deinem hier aufgeführten Problem kann ich Dir leider nichts mitteilen. 

Bis eben wußte ich nicht, dass man angeblich selbstgemachte Dinge nicht bei Ebay anbieten darf.

 

Aber solche kaum verständlichen komischen Eigenarten runden das Bild der fragwürdigen Ebay Vorschriften nicht positiv, sondern eher negativ ab.

 

 

 

 

 

   

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