05-05-2014 00:04
Laut Gesetz ist der Verkauf von selbst hergestellter Ware für einen privaten Verkäufer bei ebay scheinbar nicht erlaubt.
Nun gibt es aber eine Menge privater Anbieter, die z.B. selbstgestrickte Babykleidung in großer Anzahl anbieten, Vorhänge nähen, oder sonstige Handarbeiten anbieten - was ich völlig in Ordnung finde.
Heißt das aber jetzt, dass diese Menschen sich alle ungesetzlich verhalten und angezeigt werden können?
Alles was ich bisher zu diesem Thema gefunden habe war nicht eindeutig. Gibt es da eine Grauzone oder einen Ermessungsspielraum? Hängt das von der finanziellen Größenordnung der Gewinnspanne ab und wie stellt ebay selbst sich dazu?
Klar ist mir, dass ein Privater nicht jeden Monat 10 neue DVD-Player verkaufen kann, das riecht dann schon sehr nach Gewerbe.
Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?
Da ich hobbymäßig gerne Filze, wollte ich auch so manches bei ebay anbieten, aber jetzt traue ich mich nicht so recht.
Wo finde ich eine rechtlich verbindlcihe Aussage. Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Alle Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen, die beinahe jede Frage im Forum unqualifiziert beantworten und die es hier in erschreckend hoher Anzahl gibt, können sich die Mühe sparen.
Sie werden von mir ganz einfach ignoriert.
Hi,
klar ist es erlaubt;-)
Wenn Du Deine 5-7 Filzartikel/Jahr mit Deinem anderem Krims verkaufst, wird das sicher niemanden interessieren
Der Handarbeitsbereich wird als Grauzone betrachtet. Meist jedoch nur von den Verkäufern selbst.... Vorsichtig sollte man daher sein, insbesondere wettbewerbsrechtlich gegen Abmahnungen. Wenn man sein Hobby ein wenig kleingewerblich betreibt und ggf. ausbaut, braucht es eigentlich nicht viel, um einigermassen rechtssicher zu fahren. Das ist kein Buch mit 7 Siegeln und man braucht auch keinen Anwalt, höchstens mal einen Rat von seinem Steuerberater oder LoHi.
Zuerst sollte man sich einen gewerblichen ebay-Account für seine VK-Aktivitäten zulegen und auf Wettbewerbs- und Internetrechtliche Bestimmungen beachten
Auf ebay findet man hierzu sehr gut aufbereitete Infos z.B. zu den für den Onlinehandel wichtigen Themen
- Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
- Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Weitere Infos und Links:
Behördlich: Infos zur Gewerbeanmeldung
http://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/kleingewerb...
Die Kosten für eine Gewerbean- oder abmeldung bei seiner Stadt oder Gemeinde sind einmalig ca. 30 EUR
Behördlich: Steuerrechtliche Bestimmungen beachten
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/kleingruendungen.html
Am besten mal das Finanzamt persönlich aufsuchen und sich beraten lassen
In den meisten Fällen laufen die Handarbeiter steuerfrei, da der Erlös unterhalb und innerhalb der Freibeträge und sowieso nicht der Rede wert ist.
In den meisten Fällen laufen die Handarbeiter steuerfrei, da der Erlös unterhalb und innerhalb der Freibeträge und sowieso nicht der Rede wert ist.
... vorausgesetzt man bietet nicht noch andere, gewinnbringendere Artikel an.....
ich denke mal , das es Eindeutig da steht ( http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html ) .. und dabei spielt es keine Rolle ob es nun Sachen für 1 Euro oder für 1000 Euro sind ... Herstellung zum Weiterverkauf ist als Gewerblich Einzustufen hier auf eBay und daran sollte man sich halten .... ob das nun auch ausserhalb von eBay so ist ... ja da gibt es unterschiedliche Aussagen .. aber zumindestens auf eBay ist es eindeutig geregelt und daher würde der TE gewerblich Einzustufen sein.
Hallo,
hier ist nicht Ebay das Problem, sondern das Gestz, welsches da sinnbildlich meint, wer zum Verkauf Ware/Artikel herstellt oder solche erwirbt, handelt gewerblich.
Das kann unangenehme Folgen haben, da auch zB gewerbliche Verkäufer, die durch das Gesetz z B mit Wiederruf und Rückgabe/Umtausch usw rechnen müssen, unter Umständen so einen "Konkurrenten" abmahnen lassen oder eine Unterlassungsklage oder sonstwas in die Wege leiten, die dem kleine Zwerge-filzer dann mehr Geld kosten könnte, als er mit den Fusseldingern in zehn Jahren verdienen könnte.
LG
Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?
Bitte es nicht so lapidar verallgemeinern:
Nein, es geht nicht um die 20 Strümpfe oder die dadurch erzielten Einnahmen von 20- 100€ im Monat sondern um die fehlende Gewerbeanmeldung und um nicht angegeben Einnahmen.
Warum z.B. ist Neuware auf einem Flohmarkt verboten ? Warum überprüfen wohl Gewerbeaufsichtspersonen die Flohmarkstände auf Neuware ?? Vielleicht weil es Schwarzhandel ist ?
"Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben."
Ich denke, alle 6 - 8 Wochen einen Zwerg einzustellen kannste schon wagen.
Die sieht man ja ohnehin kaum, so klein wie die sind... 😉
Nee, Spass beiseite - es ist laut eBay-Grundsätzen tatsächlich nicht erlaubt,
als privater VK etwas herzustellen, um es hier weiterzuverkaufen.
Es gibt zwar wirklich viele, die das machen - ich persönlich finde es auch ok -
aber wenn einen jemand reinreiten will, könnte man durchaus Probleme bekommen.
...
O-Ton "stratosair":
"Mir ging das leider genauso. Ich war richtig geschockt und zweifelte an meinem Verstand.
**bleep** was hatte ich verbrochen, damit eine Meute von Fake-Figuren
an jedem Wörtchen von mir Gründe fanden um daran was auszusetzen.
Und das alles geschah rüpelhaft, unverschämt, pampig und zugleich einfach so dämlich,
dass man wegen deren Dummheit fast Mitleid haben muss. mit diesen Fragwürdigkeiten."
_________________________________________________________________
Kann mich gerade nur schwer entscheiden,
ob ich darauf - ein weiteres Mal - näher eingehen möchte oder nicht...
Dir einen Besen in die Hand drücken, damit du vor deiner eigenen Tür kehren kannst -
oder mit diesem Bibelzitat auf die Sprünge helfen soll...
„Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders,
aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“ (Matthäus 7,3 EU).
Schaumermal... einstweilen ein kleines Präsent
für dein armes, geschocktes, so überaus sensibles Ego,
in dem du dich sicher nur allzu gern wiedererkennen wirst:

Obelix, zu Deinem hier aufgeführten Problem kann ich Dir leider nichts mitteilen.
Bis eben wußte ich nicht, dass man angeblich selbstgemachte Dinge nicht bei Ebay anbieten darf.
Aber solche kaum verständlichen komischen Eigenarten runden das Bild der fragwürdigen Ebay Vorschriften nicht positiv, sondern eher negativ ab.
@stratosair
Da hast du wohl scheinbar etwas falsch verstanden
Natürlich darf man grundsätzlich auch selbst gemachte Dinge anbieten.
Die Grenzen zur Gewerblichkeit sind allerdings fließend und schwammig.
Ab welcher Menge/ Häufigkeit der Angebote und ab welchem Umsatz es sich dann um eine, ausschließlich für den Weiterkauf bestimmte Produktion handelt, stellen bei Bedarf gegebenenfalls Richter fest.
Da spielen außerdem auch noch andere Faktoren eine Rolle
Aber auch schon die Abmahnung durch einen echten, angemeldeten gewerblichen Verkäufer, der in so einem "Privat-Verkauf" möglicherweise eine Konkurrenz sieht, kann durchaus schon unangenehm und teuer werden.
Es existieren sogar so genannte Abmahn-Anwälte die sich auf solche Fälle spezialisiert haben
"Bis eben wußte ich nicht, dass man angeblich selbstgemachte Dinge nicht bei Ebay anbieten darf."
hmm... es ist erschreckend mit welchen Rechts-Unwissen hier VK agieren
Mit ebay hat das nichts zu tun, jede Art von Herstellung und Weiterverkauf ist Handel und ohne Gewerbeschein wird der Tatbestand des Schwarzhandels.erfüllt.
Anstatt hier über alle Forenmitglieder zu urteilen, nur weil deren Antworten nicht die sind die man hören möchte, sollte man sich vielleicht mal mit den gegebenen Grundlagen auseinandersetzen bevor man mit dem Verkauf beginnt.
1.. siehe Kommentar von stratosair:
D.h., Ich bin nicht der Einzige, der das so empfindet und ich habe schon mehr als einmal hier gelesen, dass viele schockiert darüber sind, wie mit ihnen umgegangen wird.
Es sind immer wieder dieselben Namen, die mir negativ auffallen. Sie kommentieren beinahe jede Frage bissig, unsachlich und inkompetent! Ich habe das Ganze bereits eine Weile beobachtet
2. "Wer lesen kann ist besser dran...."
Wo bitte habe ich etwas von ALLEN Forenmitgliedern geschrieben??? Hätte ich ALLE gemeint, würde ich ja hier wohl kaum eine Frage stellen, oder?
3. Meine Rede war von allen Dauermobbern, Lästermäulern und Angriffslustigen,
Daraus wird deutlich, dass es mir um die Art und Weise des Umgangs mit Fragestellenden geht, nicht um den Inhalt der Antworten.
4. Zitat von dir : " es ist erschreckend mit welchen Rechts-Unwissen hier VK agierenollte man sich vielleicht mal mit den gegebenen Grundlagen auseinandersetzen bevor man mit dem Verkauf beginnt."
GENAU DAS TUE ICH DOCH!
Ich stelle meine Frage in der Community BEVOR ich agiere!!! Oder hast du schon einen Artikel von mir auf ebay gefunden???
5. Mit deinem Kommentar zu meiner Frage hast du dich leider selbst disqualifiziert!
Ich antworte trotzdem, weil du in deiner Wortwahl nicht verletzend warst.
6. Hätte ich dir im Ton dieser Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen geantwortet würde sich das ungefär so anhören:
"hmm...es ist erschreckend wie viele sich hier zu Wort melden, die zu blöd sind, eine Frage richtig zu lesen! Du hast ja nicht mal kapiert, wovon ich rede! Bevor man hier antwortet, sollte man die Frage erst mal richtig verstanden haben. Solche unfahigen Ebayer sollten hier lieber den Mund halten, statt irgendeinen Mist zu schreiben. Dein Leseverständnis scheint ja nicht gerade besonders audgeürägt zu sein".... und so weiter!
Wie gesagt, so WÜRDE sich das anhören. Und falls du dich dann angegriffen fühlen würdest, wäre meine Antwort an dich : Du brauchst dich hier nicht aufzuregen, nur weil meine Antwort nicht die ist, die du hören möchtest...."
Nichts für ungut!