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Verkauf von selbst hergestellter Ware - erlaubt oder nicht?

Laut Gesetz ist der Verkauf von selbst hergestellter Ware für einen privaten Verkäufer bei ebay scheinbar nicht erlaubt.

 

Nun gibt es aber eine Menge privater Anbieter, die z.B. selbstgestrickte Babykleidung in großer Anzahl anbieten, Vorhänge nähen, oder sonstige Handarbeiten anbieten - was ich völlig in Ordnung finde.

 

Heißt das aber jetzt, dass diese Menschen sich alle ungesetzlich verhalten und angezeigt werden können?

 

Alles was ich bisher zu diesem Thema gefunden habe war nicht eindeutig. Gibt es da eine Grauzone oder einen Ermessungsspielraum? Hängt das von der finanziellen Größenordnung der Gewinnspanne ab und wie stellt ebay selbst sich dazu?

Klar ist mir, dass ein Privater nicht jeden Monat 10 neue DVD-Player verkaufen kann, das riecht dann schon sehr nach Gewerbe.

Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?

 

Da ich hobbymäßig gerne Filze, wollte ich auch so manches bei ebay anbieten, aber jetzt traue ich mich nicht so recht.

 

Wo finde ich eine rechtlich verbindlcihe Aussage. Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben. 

 

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

 

Alle Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen, die beinahe jede Frage im Forum unqualifiziert beantworten und die es hier in erschreckend hoher Anzahl gibt, können sich die Mühe sparen.

Sie werden von mir ganz einfach ignoriert.

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi,

 

klar ist es erlaubt;-)

 

Wenn Du Deine 5-7 Filzartikel/Jahr mit Deinem anderem Krims verkaufst, wird das sicher niemanden interessieren

 

Der Handarbeitsbereich wird als Grauzone betrachtet. Meist jedoch nur von den Verkäufern selbst.... Vorsichtig sollte man daher sein, insbesondere wettbewerbsrechtlich gegen Abmahnungen. Wenn man sein Hobby ein wenig kleingewerblich betreibt und ggf. ausbaut, braucht es eigentlich nicht viel, um einigermassen rechtssicher zu fahren. Das ist kein Buch mit 7 Siegeln und man braucht auch keinen Anwalt, höchstens mal einen Rat von seinem Steuerberater oder LoHi.

 

Zuerst sollte man sich einen gewerblichen ebay-Account für seine VK-Aktivitäten zulegen und auf Wettbewerbs- und Internetrechtliche Bestimmungen beachten


Auf ebay findet man hierzu sehr gut aufbereitete Infos z.B. zu den für den Onlinehandel wichtigen Themen
- Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
- Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

 

 

Weitere Infos und Links:

Behördlich: Infos zur Gewerbeanmeldung
http://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/kleingewerb...
Die Kosten für eine Gewerbean- oder abmeldung bei seiner Stadt oder Gemeinde sind einmalig ca. 30 EUR

Behördlich: Steuerrechtliche Bestimmungen beachten
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/kleingruendungen.html
Am besten mal das Finanzamt persönlich aufsuchen und sich beraten lassen



In den meisten Fällen laufen die Handarbeiter steuerfrei, da der Erlös unterhalb und innerhalb der Freibeträge und sowieso nicht der Rede wert ist.

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