05-05-2014 00:04
Laut Gesetz ist der Verkauf von selbst hergestellter Ware für einen privaten Verkäufer bei ebay scheinbar nicht erlaubt.
Nun gibt es aber eine Menge privater Anbieter, die z.B. selbstgestrickte Babykleidung in großer Anzahl anbieten, Vorhänge nähen, oder sonstige Handarbeiten anbieten - was ich völlig in Ordnung finde.
Heißt das aber jetzt, dass diese Menschen sich alle ungesetzlich verhalten und angezeigt werden können?
Alles was ich bisher zu diesem Thema gefunden habe war nicht eindeutig. Gibt es da eine Grauzone oder einen Ermessungsspielraum? Hängt das von der finanziellen Größenordnung der Gewinnspanne ab und wie stellt ebay selbst sich dazu?
Klar ist mir, dass ein Privater nicht jeden Monat 10 neue DVD-Player verkaufen kann, das riecht dann schon sehr nach Gewerbe.
Aber 20 Babystrümpfe, selbst gestrickt in einem Monat und verkauft für 1-5 € sollen strafbar sein?
Da ich hobbymäßig gerne Filze, wollte ich auch so manches bei ebay anbieten, aber jetzt traue ich mich nicht so recht.
Wo finde ich eine rechtlich verbindlcihe Aussage. Mir einen Anwalt nehmen wegen sieben Filzzwergen im Jahr scheint mir dann doch etwas übertrieben.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Alle Dauermobber, Lästermäuler und Angriffslustigen, die beinahe jede Frage im Forum unqualifiziert beantworten und die es hier in erschreckend hoher Anzahl gibt, können sich die Mühe sparen.
Sie werden von mir ganz einfach ignoriert.
Hallo,
hier ist nicht Ebay das Problem, sondern das Gestz, welsches da sinnbildlich meint, wer zum Verkauf Ware/Artikel herstellt oder solche erwirbt, handelt gewerblich.
Das kann unangenehme Folgen haben, da auch zB gewerbliche Verkäufer, die durch das Gesetz z B mit Wiederruf und Rückgabe/Umtausch usw rechnen müssen, unter Umständen so einen "Konkurrenten" abmahnen lassen oder eine Unterlassungsklage oder sonstwas in die Wege leiten, die dem kleine Zwerge-filzer dann mehr Geld kosten könnte, als er mit den Fusseldingern in zehn Jahren verdienen könnte.
LG