27-06-2019 19:27
Ich habe eine Jacke verkauft. Hab sie mit GLS (versichert und Sendungsnummer) verschickt. Jetzt hat der Käufer einen Fall geöffnet mit der Begründung er hat die Ware bis jetzt nicht erhalten. Bei der Sendungsverfolgung stellte sich raus, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte da der Käufer nicht zu Hause war. Daraufhin wurde das Paket in den nächsten GLS Shop gebracht und liegt dort. Ein Anruf bei Ebay brachte folgendes: Ich als Verkäufer müsste dem Käufer das Geld zurückzahlen, da paypal ihre Bedingungen geändert hat, und es zählt jetzt die Übernahme der Ware an den Käufer. Kann denn sowas sein?
Wer hat Erfahrung mit solch einem Fall, und kann mir helfen.
VG Elke
@sixtlx61 schrieb:Ich habe eine Jacke verkauft. Hab sie mit GLS (versichert und Sendungsnummer) verschickt. Jetzt hat der Käufer einen Fall geöffnet mit der Begründung er hat die Ware bis jetzt nicht erhalten. Bei der Sendungsverfolgung stellte sich raus, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte da der Käufer nicht zu Hause war. Daraufhin wurde das Paket in den nächsten GLS Shop gebracht und liegt dort. Ein Anruf bei Ebay brachte folgendes: Ich als Verkäufer müsste dem Käufer das Geld zurückzahlen, da paypal ihre Bedingungen geändert hat, und es zählt jetzt die Übernahme der Ware an den Käufer. Kann denn sowas sein?
Wer hat Erfahrung mit solch einem Fall, und kann mir helfen.
VG Elke
Servus @sixtlx61
Das IST falsch und BLEIBT falsch.
Paypal verlangt eine Sendungsverfolgung,
die online einsehbar ist.
Wenn über die Sendungsverfolgung sichtbar ist,
dass die Ware im Einzugsbereich des Empfängers abholbereit ist,
verlangt PP mitnichten eine Erstattung.
Das steht da mit keiner Silbe.
Habe aber schon ähnliches Zeug hier gelesen.
Wer immer die MA bei Ebay schult.... sag ich besser nichts dazu.
Aber ich persönlich finde,
dass da nicht genau geschaut worden ist,
was WIRKLICH bei PP steht.